Staatsanwaltschaft muss Schussabgabe prüfen

Franz Bauer: "Mein Nachbar hat Zivilcourage bewiesen"
Einbruch: Ob der Eingriff des Nachbarn rechtlich gedeckt war, muss die Staatsanwaltschaft klären.

Wie berichtet, stiegen in der Nacht auf Montag zwei bisher unbekannte Täter in das Waffengeschäft Wurzl & Bauer in Herzogenburg in Niederösterreich ein.

Ein Nachbar, der von der Alarmanlage geweckt worden ist, gab daraufhin mit einer Flinte, die mit Gummimunition geladen war, einen Schreckschuss in die Luft ab – die Täter ergriffen die Flucht. Ihre Beute: Vier Ferngläser und mehrere Packungen Munition im Wert von 10.000 Euro. Doch ob der Eingriff des Nachbarn rechtlich gedeckt war, muss jetzt die Staatsanwaltschaft klären. Zwar ist die Schussabgabe auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Umständen erlaubt, der Nachbar schoss allerdings von einem Fenster in die Luft. Theoretisch kann hier eine Gemeingefährdung nicht ausgeschlossen werden. Franz Bauer, Inhaber des Waffengeschäfts, ist verärgert. "Meinem Nachbarn gebührt ein Orden, er hat Zivilcourage bewiesen", sagt Bauer. "Wenn er nicht gewesen wäre, wäre der Schaden viel höher ausgefallen." Die Polizei rät von Schüssen zur Vertreibung von Einbrechern ab: "Man weiß nie, ob die Täter bewaffnet sind und nicht vielleicht zurückschießen."

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