St. Pölten: Erste Urteile im Terror-Prozess

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Sieben junge Männer sollen für den IS geworben haben.

Würden sie nicht von mehreren vermummten Justizwachebeamten bewacht werden, könnte man meinen, die sieben Milchgesichter, die am Donnerstag den Schwurgerichtssaal betreten, haben sich bei einem Schulausflug im Landesgericht St. Pölten verlaufen. Dabei soll es sich bei den jungen Männern um Terror-Verdächtige handeln. Sie sollen geplant haben nach Syrien zu reisen, um dort für den Islamischen Staat (IS) zu kämpfen.

Zuvor aber, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, hätten sie in Moscheen und im Gebetsraum des Universitätsklinikums St. Pölten aktiv für den IS geworben, um so weitere Mitstreiter und mögliche Kämpfer zu finden. Dem 20-jährigen Hauptangeklagten wird zusätzlich angelastet, dass er einen anonymen Zeugen zu einem Überfall auf ein Waffengeschäft in der Landeshauptstadt überreden wollte. Mit den erbeuteten Gewehren und Pistolen, erklärt der Staatsanwalt, wollte die Gruppe in den Krieg ziehen. Die Waffen hätten aber auch für „terroristische Zwecke“ im Inland verwendet werden können, heißt es seitens der Anklage. Sogar sein Testament habe der 20-Jährige schon verfasst.

Anonymer ZeugeBei einem groß angelegten Cobra-Einsatz am 6. März in St. Pölten konnten die Verdächtigen verhaftet werden. Der mysteriöse Zeuge hatte bei der Polizei geplaudert. Die Verteidiger der Beschuldigten, darunter der prominente Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz, wiesen die erhobenen Vorwürfe scharf zurück.
Bei dem anonymen Zeugen würde es sich um einen „Wichtigtuer“ handeln, die Pläne für einen Raubüberfall „dumme Äußerungen im Zuge eines Gesprächs“ gewesen sein.

Die angebliche Reise nach Syrien sei eine Pilgerreise gewesen, gab der Verteidiger des 20-Jährigen wiederum zu Protokoll. Von einem Vorhaben, sich dort dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen könne deshalb auch keine Rede sein. Sein Mandant habe sich für Führerschein- und Lehrabschlussprüfung sowie für den Zivildienst angemeldet – „das mocht doch niemand, der in den Kampf ziehen will, um zu fallen“, betonte der Rechtsanwalt.

Zwei der sieben Angeklagten wurden zu zweijährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Weil beide den unbedingten Teil ihrer Strafe aber bereits durch die sehr lange Dauer der U-Haft verbüßt haben, wurden sie enthaftet.

Weitere Urteile gab es am Donnerstag noch nicht, der Prozess soll im März fortgesetzt werden. Es müssen noch Zeugen einvernommen werden.

Kommentare