"Sittenwächter" haben alle positiven Asylbescheid

Verdächtige im Fall Kaltenleutgeben
Die vier Verdächtigen stammen aus Tschetschenien und Afghanistan. Der Verfassungsschutz kümmert sich nun näher um die Hintergründe.

Die vier verdächtigen "Sittenwächter", die am 15. Juni an einem Badesee in Kaltenleutgeben im Bezirk Mödling eine oben-ohne badende Frau bedroht haben, sind ausgeforscht. Nur wenige Stunden, nachdem die Polizei Fahndungsfotos von dem Quartett veröffentlicht hat, galten ihre Identitäten als geklärt. Es handelt sich um drei Tschetschenen und einen Afghanen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren. Die vier Männer, die in Wien leben, haben allesamt positive Asylbescheide bekommen. Mit den in Österreich herrschenden Sitten und Gebräuchen dürften die vier dennoch auf Kriegsfuß stehen, wie das erschütternde Video deutlich macht.

Mit Veröffentlichung der Bilder in den Medien wurde der Fahndungsdruck zu groß. "Teilweise haben sie sich auf Grund der Fotos selbst gemeldet, teilweise haben wir auch Hinweise erhalten", sagt der Leiter des nö. Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Roland Scherscher.

Der Videomitschnitt des Wiener Berufsfotografen Thomas Busek wurde mehr als 815.000-mal auf Facebook angesehen. Der Film zeigt, wie die vier Männer den Fotografen und dessen Begleiterin am Seeufer bedrängen und beschimpfen.

Weil sie damit nicht einverstanden waren, dass die Frau oben ohne ein Sonnenbad nahm, sollen sie sie gezwungen haben, ihren Oberkörper zu bedecken, und ihr mit Vergewaltigung gedroht haben. Außerdem fielen üble Schimpfworte.

Das Opfer zeigte den Fall zunächst nicht an. Erst im Oktober veröffentlichte der Fotograf den Videomitschnitt auf Facebook zusammen mit einer langen Schilderung des Vorfalles. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und der Verfassungsschutz aktiv. "Die Identitäten und Adressen sind bekannt. In den kommenden Tagen werden die Einvernahmen stattfinden", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl.

Festnahmen gäbe es vorerst keine. Weil der Fall schon länger her ist, könne man nicht von Gefahr im Verzug sprechen. Die Ermittler werden das Umfeld der Verdächtigen aber genau auf mögliche radikal-islamische Hintergründe überprüfen. Die getätigten Aussagen im Video lassen solche Hintergründe erahnen. Ermittelt wird wegen des Verdachts der schweren Nötigung. Das Strafmaß beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

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