Sexuelle Beziehung zu 13-Jähriger: Zwei Jahre Haft für Ex-Lehrer

Symbolbild
Der 37-Jährige wurde zu zwei Jahren unbedingt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen einer sexuellen Beziehung zu einer 13-jährigen Schülerin ist ein ehemaliger Lehrer am Freitag in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden. Dem 37-Jährigen wurden schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und pornografische Darstellung Minderjähriger vorgeworfen.

Das Urteil lautete zwei Jahre unbedingt. Der ehemalige Lehrer, der sich schuldig bekannt hatte, wurde nicht rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wirkten sich das reumütige Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten mildernd aus. Erschwerend kamen u.a. der lange Tatzeitraum und die Vielzahl an Angriffen hinzu. Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2015 eine Beziehung zu einer damals 13-Jährigen begonnen, die bis heuer im Jänner dauerte.

Der Angeklagte habe eingeräumt, dass die sexuellen Übergriffe ein Fehler gewesen seien, den er rückgängig machen wolle, sagte der vorsitzende Richter. Es stehe fest, dass der 37-Jährige ein engagierter Lehrer war. Als nicht glaubwürdig wertete der Schöffensenat jedoch die Aussage des Beschuldigten, er habe nur "helfen" wollen. Er sei nicht nur bei der 13-Jährigen, sondern auch bei anderen Mädchen "viel zu weit gegangen", wurde in der Urteilsbegründung auf den Inhalt von WhatsApp-Nachrichten des Mannes an mehrere Schülerinnen, die er im Bezirk Mödling als Klassenvorstand betreute, verwiesen. Daraus ergebe sich, dass "Sie sehr wohl das wollten, was Sie auch bekommen haben", sagte der Richter zum Angeklagten. "Wir wissen nicht, was passiert wäre, wenn auch andere darauf eingestiegen wären."

Generalprävention

Eine unbedingte Haftstrafe sei auch aus generalpräventiven Gründen zu verhängen gewesen - als Signal, "dass so eine Lehrer-Schüler-Beziehung nicht geht". Zudem muss der Angeklagte dem Opfer, das sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, 5.000 Euro zahlen. Außerdem wurde ein Tätigkeitsverbot als Lehrer, Erzieher oder Betreuer Minderjähriger gegen den 37-Jährigen ausgesprochen. Die Vorhaft seit 20. März werde dem Mann angerechnet, sagte der vorsitzende Richter.

Der Angeklagte war von Frühjahr 2013 bis Sommer 2016 Klassenvorstand in einer Schule im Bezirk Mödling. "Er versuchte, immer ein offenes Ohr für seine Schüler zu haben, auch für private Belange", sagte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Der Niederösterreicher habe über WhatsApp privat Kontakt zur 13-Jährigen hergestellt. Die Chats begannen Ende Oktober 2015, der Lehrer habe "schön langsam Vertrauen aufgebaut". Anfänglich sei es um schulische Belange gegangen, dann um private Anliegen. Der Mann habe dem Mädchen Komplimente und "schöne Augen" gemacht, so die Anklägerin. Am 20. November 2015 habe sich die 13-Jährige mit einem persönlichen Anliegen an ihren Klassenvorstand gewandt.

Daraufhin fand kurz vor Weihnachten 2015 der Staatsanwältin zufolge ein Treffen in der Ehewohnung des Mannes statt. Der Lehrer und seine Schülerin zogen sich laut Anklage aus, küssten sich und es kam zu intimen Berührungen. Ende Dezember folgte ein weiteres Treffen, bei dem die beiden Geschlechtsverkehr gehabt haben sollen. Die "geheime Beziehung" dauerte laut Anklägerin von Dezember 2015 bis Jänner 2017, in den 13 Monaten hätten die beiden immer wieder Sex gehabt, einmal auch auf einer Projektwoche.

Videos und Nacktfotos

Der Lehrer habe das Mädchen zudem dazu gebracht, ihm Videos und Nacktfotos von sich zu schicken. Diese fand die Polizei später auf seinem Handy. Er habe seiner Schülerin auch selbst Nacktbilder von sich gesendet. Der Angeklagte "nützte das Autoritätsverhältnis schamlos aus", erklärte die Staatsanwältin. Nach Angaben der Vertreterin des Opfers als Privatbeteiligte sei das Mädchen durch die über ein Jahr andauernden sexuellen Übergriffe psychisch beeinträchtigt. Sie forderte ein symbolisches Schmerzensgeld von 5.000 Euro.

Der Verteidiger des 37-Jährigen erklärte, sein Mandant sei über viele Dinge bei der - im Vorfeld der Schöffenverhandlung stattgefundenen - kontradiktorischen Einvernahme "mehr als entrüstet" gewesen. Der Angeklagte bleibe bei seiner geständigen Verantwortung.

Aufgeflogen war die sexuelle Beziehung heuer im März, als sich die Schülerin, die nach Abschluss der 4. Klasse an eine andere Schule gewechselt war, jemandem anvertraut haben soll. Daraufhin wurden Ermittlungen gegen den Pädagogen eingeleitet und die U-Haft über den Mann verhängt. Dem Vertragslehrer, der mittlerweile an einer Schule im Bezirk Neunkirchen tätig war, wurde die sofortige Kündigung ausgesprochen. Der Vater einer Tochter ist mittlerweile geschieden.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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