Semmering: Tauziehen um den Schutt aus den Tunnelröhren

Tunnelbau: Naturschützer protestieren, Unternehmen rittern um Aufträge
Unternehmen rittern um Deponierung. Naturschützer weiter für Baustopp.

200 Meter ragen die riesigen Tunnelröhren am Semmering bereits ins Bergmassiv. Wo die 2,2 Millionen Tonnen Schutt aus dem Basistunnel in den kommenden zehn Jahren deponiert werden, ist indes immer noch unklar. Das Tauziehen um den Auftrag geht unvermindert weiter.

Derzeit werden die Gesteinsmassen auf der Schiene quer durch Niederösterreich und Wien in Deponien nach Schönkirchen-Reyersdorf oder Lassee (Bezirk Gänserndorf) gebracht. Nun macht sich die Firma Wopfinger Transportbeton allerdings für die Deponierung im wesentlich näher gelegenen Schönau stark.

Die Behörde hat grünes Licht zum Bau eines Verladebahnhofs für den Semmering-Schutt in Schönau an der Triesting (Bezirk Baden) gegeben. Durch den kürzeren Transport würde sich die öffentliche Hand mehrere Millionen Euro sparen, lautet die Argumentation.

Der Standort ist allerdings nicht unumstritten. Grüne und eine Bürgerinitiative protestierten. Das Material soll vom Verladebahnhof per Lkw in die angrenzenden Deponien gebracht werden. Das Verkehrsaufkommen liegt bei 150 Lkw pro Tag. Ob der Verladebahnhof tatsächlich gebaut wird, hängt von den Kosten und dem Zuschlag der ÖBB ab.

"Aus unserer Sicht ist die Errichtung dieser Entladestelle eine aus technischen und ökologischen Gründen sinnvolle Variante", so Wopfinger-Geschäftsführer Wolfgang Moser.

Verfahren um Baustopp

Dass die Bauarbeiten unvermindert weiterlaufen, lässt die Naturschützer von "Alliance for Nature" nicht ruhen. Anwalt Andreas Manak hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, mit dem der NÖ Naturschutzbescheid gekippt wurde, Anzeige bei der BH Neunkirchen eingebracht. Damit soll ein Baustopp erreicht werden – der KURIER berichtete. "Es gibt dazu keine Judikatur. Wir sind noch nicht am Ende der Prüfung", heißt es dazu von der BH Neunkirchen.

Die Anzeige ging schon Mitte Dezember ein. Die Kernfrage: Gilt das Fortbetriebsrecht nach §42a UVP-Gesetz auch für die Errichtung von Projekten?

Alliance-Geschäftsführer Christian Schuhböck beruft sich in seiner Kritik jetzt auf ein Rundschreiben des Umweltministeriums aus dem vergangenen Sommer. Dort heißt es: "Diese Regelung bezieht sich nur auf den Betrieb, nicht aber die Errichtung des Vorhabens." Das Schreiben ist für Behörden allerdings nicht verbindlich.

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