"Seiler & Speer": Staatsanwalt lässt die Blutanalysen sicherstellen

Ermittlungen gegen Bernhard Speer
Nach Unfall wurde gegen Musiker Bernhard Speer nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Autounfall von "Seiler & Speer"-Musiker Bernhard Speer hat für den Star nicht nur gesundheitliche Folgen. Der Zwischenfall könnte sich auch zu einer strafrechtlichen Affäre ausweiten und den 33-Jährigen vor Gericht bringen. Weil sich in sozialen Medien und Zeitungsberichten hartnäckige Gerüchte über eine schwere Alkoholisierung und Beeinträchtigung durch Drogen während des Unfalles halten, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren gegen den Musiker eingeleitet. Das bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, im Gespräch mit dem KURIER.

Bernhard Speer war Mittwoch kurz nach Mitternacht beim Kreisverkehr zur Autobahnauffahrt Kottingbrunn (NÖ) schwer verunglückt.

Gegen Pfeiler gerast

Er fuhr am Steuer seines VW-Van im Kreisverkehr kerzengerade weiter und prallte ungebremst gegen den Stahlpfeiler eines Überkopfwegweisers. Der 33-Jährige war bewusstlos und musste von der Feuerwehr aus dem schwer deformierten Wrack geschnitten werden. Wegen seines Gesundheitszustands konnte die Polizei an Ort und Stelle weder einen Alkohol- noch einen Drogentest durchführen. Und auch die Staatsanwaltschaft war zunächst nicht zuständig, weil Alleinunfälle, bei denen keine unbeteiligten Personen zu Schaden kommen, Verwaltungsdelikte sind.

Da die Einsatzkräfte jedoch Anzeichen einer Beeinträchtigung des Musikers wahrgenommen haben und auch Hinweise auf Drogenkonsum vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft am Freitag von sich aus ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Speer eingeleitet. "Es gibt den Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Suchtmittelgesetz", erklärt Habitzl.

In der Regel ist eine nachträgliche Blutabnahme nach Verkehrsunfällen nur unter besonderen Umständen und auf gerichtliche Bewilligung hin möglich. Im Fall des Musikers liegen aber ganz andere Umstände vor, die es dem Staatsanwalt leicht machen. "Bei dem Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung können wir die Sicherstellung aller vorhandenen Beweismittel beantragen", so Habitzl. Gemeint sind dabei die Laborwerte der Blutproben, die dem Schwerverletzten nach der Einlieferung ins Spital abgenommen wurden.

Strittiges Thema

"Der juristische Knackpunkt nach Unfällen, der teilweise sehr strittig ist, ist die Blutabnahme. Und die wurde in diesem Fall auf Grund einer medizinischen Notfallsituation und nicht auf Anordnung der Behörde gemacht", hat der Chefjurist des ÖAMTC, Martin Hoffer keinerlei rechtliche Bedenken.

Die Staatsanwaltschaft erwartet kommende Woche die Ergebnisse des Bluttests.

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