Schwerer gewerbsmäßiger Betrug: Viereinhalb Jahre Haft

Symbolbild
Der 47-jährige Ex-Freund einer ehemaligen Sportlerin wurde in St. Pölten schuldig gesprochen.

Viereinhalb Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges lautete am Mittwoch das nicht rechtskräftige Urteil gegen den Ex-Lebensgefährten einer ehemaligen Sportlerin am Landesgericht St. Pölten. Der 47-Jährige hatte laut Anklage von 2007 bis 2017 zehn Opfern insgesamt knapp 3,7 Millionen Euro herausgelockt. Das Geld soll er im Casino verspielt haben.

Die Schöffenverhandlung fand unter großem Medieninteresse statt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und meinte: "Die Spielsucht hat mich eigentlich in das Ganze getrieben." Unter dem Vorwand des An- und Verkaufs von Industriemaschinen bekam er Darlehen und versprach die Rückzahlung inklusive Zinsen. Unter den Geschädigten ist auch ein ehemaliger Fußball-Nationalspieler.

Der Niederösterreicher hatte laut dem Staatsanwalt durch Glücksspiel "Schulden angehäuft und erheblichen Geldbedarf". Seine Schulden beglich der gelernte Maschinenschlosser demnach zunächst teilweise durch Lottogewinne - 2010 in der Höhe von 1,9 Millionen Euro, 2013 in Höhe von rund 3,1 Millionen. "Trotzdem ist sich alles nicht ausgegangen", meinte der Vertreter der Anklagebehörde, der Beschuldigte habe den Opfern Millionen herausgelockt.

Zahlreiche Casino-Besuche

Der 47-Jährige gab an, er habe seit über zehn Jahren regelmäßig in Casinos - vorwiegend in Linz - Roulette gespielt, mit der Zeit wurden die Einsätze höher. Pro Monat habe er mindestens sieben bis neun Mal das Casino besucht, einmal habe er in einer Nacht 220.000 Euro verspielt, sagte der Angeklagte aus. Das Casino habe ihm auch Geld geborgt, das er fünf Tage lang ohne Zinsen zurückzahlen konnte. Dann sei er innerhalb von fünf Tagen wieder ins Casino gegangen. Heuer habe er sich bei der Spielsuchthilfe beraten lassen und hatte seinen Angaben zufolge eine stationäre Behandlung in Aussicht. Kurz vor dem geplanten Aufenthalt sei er allerdings festgenommen worden.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger sagte, sein Mandant habe die Spielsucht "exzessiv betrieben": "Er hat ein Doppelleben geführt, das unfassbar war." Man habe es hier "mit einer menschlichen Tragödie zu tun", der Angeklagte habe "Familie und Arbeit verloren und ist in Haft gekommen". Gleichzeitig sah der Rechtsanwalt auch eine Mitschuld bei den Casinos, die seinen Mandanten nicht gesperrt hätten. Der 47-Jährige befindet sich in Privatkonkurs und hat Millionenschulden.

"Es tut mir leid. Ich bitte um ein mildes Urteil", sagte der Angeklagte in seinen Schlussworten unter Tränen. Er wolle wieder ein geregeltes Leben führen. Zeugen waren keine geladen, nach nicht einmal einer Stunde wurde das Urteil verkündet. Bei der Strafbemessung wurde dem Richter zufolge auch berücksichtigt, dass der Niederösterreicher laut einem Sachverständigengutachten spielsüchtig ist. Es sei "kaum nachvollziehbar, dass man zuschaut, wie jemand Millionen verspielt", meinte der Richter zur Rolle der Casinos - dennoch sei der Angeklagte eigenverantwortlich.

Geständnis als Milderungsgrund

Es gebe "massive Erschwerungsgründe", nannte der Richter u.a. die hohe Schadenssumme. Es brauche aus spezial- wie generalpräventiven Gründen ein "klares Signal", sagte er in der Urteilsbegründung. Ein "gewichtiger Milderungsgrund" sei das Geständnis gewesen, dazu kamen die Unbescholtenheit des Angeklagten, die teilweise Wiedergutmachung des Schadens sowie der Umstand, dass es teilweise beim Versuch blieb. Auf die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren werde die Vorhaft seit 20. Juli angerechnet.

Die Ansprüche der Privatbeteiligten wurden zurückgewiesen, weil sich der 47-Jährige in Privatinsolvenz befindet. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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