Schlussstrich unter Gasunglück

Schlussstrich unter Gasunglück
Mit Schmerzensgeld für Überlebende ist die Gasexplosion in St. Pölten aufgearbeitet. Die EVN zahlte insgesamt Millionen.

Mit Geld kann man das Unglück leider nicht ungeschehen machen“, erklärt EVN-Pressesprecher Stefan Zach. Aber es lässt sich ein Schlussstrich unter das ziehen, was am Morgen des 3. Juni 2010 St. Pölten mitten in den Fronleichnams-Vorbereitungen erschütterte und fünf Menschen in den Tod riss. Mit der Zahlung einer sechsstelligen Entschädigungssumme an Teresa Wutzl, die 23-jährige Überlebende der Gasexplosion, ist die Aufarbeitung jetzt zumindest auf materieller Ebene abgeschlossen.

„Die Ansprüche meiner Mandantin gegenüber der EVN konnten einvernehmlich und außergerichtlich erledigt werden“, teilt Teresas Anwalt Anton Hintermeier mit. Wie viel Geld sich tatsächlich bewegte, will der St. Pöltener Jurist nicht outen. Aber es ist von einer hohen Summe auszugehen.

Schließlich hat die 23-Jährige mit einem Schlag ihre Mutter samt deren Lebensgefährten, die Schwester und die Großeltern verloren. Sie selbst überlebte durch Zufall. Teresa übernachtete bei ihrem Freund, als das Elternhaus in die Luft flog.

Schicksal

Mit der Schmerzensgeld-Einigung sei „der vom Schicksal schwer geprüften jungen Frau ein belastender Zivilprozess erspart geblieben“, weiß Hintermeier. Ein Verfahren vor den Augen der Öffentlichkeit, die Teresa scheut. Der Vertrag mit den EVN beinhalte auch „allfällige künftige Schäden“, sollte sich ihr Zustand verschlimmern. Die 23-Jährige ist nach wie vor in Psychotherapie. „Es geht ihr den Umständen entsprechend gut“, heißt es. Sie sei „derzeit damit beschäftigt, sich beruflich weiterzubilden und einen geregelten Tagesablauf zu finden“.

Zur finanziellen Komponente verrät EVN-Mann Zach nur so viel: „Insgesamt haben wir einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag abgegolten.“ Im Umkreis um den Explosionsort wurden Gebäudeschäden bezahlt, Straßen und Gehsteige saniert und alle Leitungen neu verlegt. Das Unglück wurde durch Pfusch bei Leitungsverlegungen vor 20 Jahren ausgelöst. Strafprozess gab es keinen – alles verjährt.

 

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