Schießende Hobby-Friseurin verurteilt

Schießende Hobby-Friseurin verurteilt
Sie hatte eine Kundin unter der Trockenhaube getroffen und dafür beim Prozess bedingte Haft kassiert.

Es hätte eigentlich gar keines waffentechnischen Gutachtens bedurft, um Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu klären, warum eine Hobbyfriseurin ihre Dauerwellen-Kundin unter der Trockenhaube durch einen Schuss schwer verletzte. Als der Sachverständige die 50-Jährige Angeklagte im Gerichtssaal demonstrieren ließ, wie sie mit dem Revolver hantiert hatte, ging ihr Verteidiger blitzartig in Deckung - der Lauf zielte bedrohlich auf ihn. Zudem zog die Frau gleichzeitig den Spannhahn zurück. "Damit i seh, ob die Trommel leer ist." Ein glatter Unfug.

"Ich hab' ja das ganze Jahr nie eine Waffe in der Hand", entschuldigte sich Anita F. Ob sie schon gesehen habe, welche Wunden so eine Waffe macht? "Nein." Kann sie sich erklären, wodurch sich ein Schuss löste? "Dass i unachtsam war." Hat sie nicht das viermalige Sicherheitsklicken des Hahnes gehört? "I bin auf an Ohr terrisch."

Das Unglück ereignete sich am 13. Jänner in Egelsee, Bezirk Tulln. Nachbarin Anna Steinböck wollte für eine Geburtstagsfeier fesch sein und saß abends im Keller der Familie F. Zeitung lesend unter der Trockenhaube. Gleichzeitig wollte die Hobby-Friseurin einem Bekannten "vor lauter Freud'" eine neue Waffe zeigen, die sie vom Ehemann bekommen hatte. Weil sie sich aber auf dessen Revolver (Schmidt Modell 21) besser auszukennen glaubte, nahm sie diesen aus dem Waffenschrank. Ging "wegen der besseren Beleuchtung" ins Friseurstüberl und da löste sich der
fatale Schuss.

Versöhnung

"I bin ihr nimmer böse", erklärte das Opfer beim Prozess. Die Kugel war rechts am Hals eingedrungen und links bei den Rippen ausgetreten. Richterin Doris Wais-Pfeffer verurteilte die Friseurin zu sieben Monaten bedingter Haft plus 720 Euro Geldstrafe - nicht rechtskräftig. Das Opfer bekommt 4500 Euro Schmerzensgeld. - Martin Wimmer

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