Rückzieher der Steinmetze

Rückzieher der Steinmetze
Das Oberlandesgericht beendete die „Geiselhaft“ , in der die Steinmetze den Kremser „Trauergarten“ hielten.

Rund ein Jahr lang blockierte die Steinmetzinnung die Nutzung eines im Herbst 2010 errichteten Säulenhains auf dem Kremser Friedhof. Eine einstweilige Verfügung verhinderte, dass Urnen mit der Asche Verstorbener ihren Platz in den Säulennischen fianden. Jetzt ist alles anders. Weil das Oberlandesgericht Wien die Verfügung mangels Rechtmäßigkeit aufhob, machten die Steinmetze einen Rückzieher. Der Trauergarten ist wieder voll nutzbar.

Unlauteren Wettbewerb hatten die Steinmetze gewittert, als die Stadt die Säulen aufstellen ließ und zur Nutzung anbot. Sie erreichten eine einstweilige Verfügung, die die Nutzung der Anlage untersagte, weil sie der Stadt einen Handel mit den Urnensäulen unterstellte. Gleichzeitig stellte die Bundesinnung 22 Exekutionsanträge, um die Entfernung des neu gebauten Trauergartens zu erzwingen.

Nur Miete

Das Gericht sah allerdings keinen Handel, weil die Stadt lediglich Benutzungsrechte verleiht, also die Plätze vermietet .

„Wir waren von Anfang an überzeugt, dass wir rechtskonform gehandelt haben. Es gibt zwar kein rechtskräftiges Urteil, aber die Gerichtsentscheidung und der Rückzug der Steinmetze bestätigen, dass unser Vorgehen richtig war“, freut sich Bürgermeisterin Inge Rinke.

„Die Bundesinnung hätte das mit großem Aufwand betriebe Gerichtsverfahren wohl fortsetzt und auf ein Urteil gedrängt, wenn sie eine Chance auf einen erfolgreichen Abschluss gesehen hätte“, meint Magistratsdirektor Karl Hallbauer, der die Verfügung für die Stadt von Anfang an bekämpfte.

Die Steinmetz-Innung hatte mit ihrer Klage an ein erfolgreiches Verfahren in Wien anschließen wollen, nur dürften dort die Voraussetzungen anders gelagert sein.

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