Rechtstreit: Skurriler Streit um Sachwalterschaft

Rechtstreit: Skurriler Streit um Sachwalterschaft
Ein Vater darf nicht Sachwalter für seinen Sohn sein, obwohl das beide wünschen. Gegen das Gericht zieht man nun vor Gericht.

Die ganze Sache ist einfach von vorne bis hinten nur absurd. Das kann doch nicht die Rechtsordnung sein“, sagt Walter F. und beugt sich über einen dicken Aktenordner. Seit knapp zwei Jahren drehen sich sein und das Leben seines Sohnes Stephan um Gerichte, Bescheide und Einsprüche. Denn seinem 32-jährigen Sohn wurde ein Sachwalter „verpasst“. Dass der Vater diese Aufgabe übernimmt, wurde bislang vom Gericht verweigert.

Das Ganze nahm im Jänner 2010 seinen Anfang, als Vater und Sohn am Bezirksgericht Mödling vorsprechen. Man sucht rechtliche Auskunft. „Ich wollte die Sachwalterschaft übernehmen und auch mein Sohn Stephan wollte das. Doch dann kam Ende April 2010 der Bescheid, dass ein fremder Sachwalter bestellt wurde. Ohne mit uns vorher Rücksprache zu halten“, ärgert sich der Perchtoldsdorfer. Seitdem versucht man, den ungeliebten Sachwalter wieder los zu werden.

Der 32-jährige Stephan F. hat laut Gutachten eine „erheblich herabgesetzte Konzentration, Auffassung und Merkfähigkeit.“ Er hat aber die Hauptschule absolviert und eine Tischlerlehre bis auf den praktischen Teil beendet. „Dann gab es aber Schwierigkeiten. Der Lehrvertrag wurde aufgelöst“, sagt der Vater. Der Versuch eines selbstständigen Lebens scheitert: „Er konnte mit Geld nicht umgehen und hat ein Jahr lang die Miete nicht bezahlt“, erklärt Walter F.

Auf verlorenem Posten  

Man hat viel versucht: Anträge auf Enthebung und Umbestellung des Sachwalters, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Rekurse und unzählige Schreiben. Ohne Erfolg.

Beim Bezirksgericht Mödling bestätigt man, dass „man das üblicherweise im Familienkreis regelt. Hier steht aber eine Interessenskollision im Raum, sodass der Elternteil die Sachwalterschaft nicht übernehmen kann.“

Der Konflikt, „das ist die Frage des Unterhaltes“ heißt es in einem Schreiben. „Er (Walter F.) will unbedingt Sachwalter werden, hat aber nichts dazu beigetragen, die offene Unterhaltsfrage zu klären.“ Walter F. dazu: „Ich zahle freiwillig Unterhalt, aber ich sehe keine Pflicht. Da wir deutsche Staatsbürger sind und laut BG Mödling richtigerweise deutsches Recht anzuwenden ist, besteht keine Unterhaltspflicht. Zudem ist es nicht meine Aufgabe, sondern die des Gerichtes, das zu klären.“ Jetzt ergreift er mit Anwalt rechtliche Schritte.

Kommentare