"Rechtsextremismus - ist das behandelbar?"

Ein Ex-Anwalt bekam wegen der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts 18 Monate Haft - nicht rechtskräftig.

Mit Wehmut gedachte er des "Führers". Der nordische Mensch müsse erwachen und kämpfen. Die Türken seien ungebildete Untermenschen. Und die Zukunft schaue so aus: aggressive Neger, Tätowierte, Ausgefressene, Ausgeflippte, Gehirnamputierte und Vertreter einer verproletarisierten euroasiatischen Mischbevölkerung mit einem IQ von unter 50: Der 54-jährige Harald Albert Schmidt ließ seiner Weltanschauung freien Lauf - und teilte sie auf der mittlerweile gesperrten Internet-Plattform alpen-donau.info Gleichgesinnten mit.

Ausnahmesituation

"Da war ich in einer Ausnahmesituation. Ich bin in psychotherapeutischer Behandlung", erklärt er gestern im Landesgericht Korneuburg. "Rechtsextremismus - ist das behandelbar?", zweifelt Richter Manfred Hohenecker.

Schmidts Werdegang war klar vorgezeichnet. Der Wiener, Sohn eines ehemaligen FPÖ-Politikers, kandidierte in den 1980er-Jahren als Spitzenkandidat der ANR (Aktion neue Rechte) bei den Hochschulwahlen. Die Partei wurde später verboten.

Er schrieb in einschlägigen Zeitschriften, und in den 1990er-Jahren nahm er neben der "Schwarzen Witwe" Elfriede Blauensteiner auf der Anklagebank Platz. Heute lebt der ehemalige Rechtsanwalt zurückgezogen und von 900 Euro Notstandshilfe. "Ich bin immer einsamer geworden", erzählt er. "Warum haben Sie nicht Partnerseiten angesteuert?", fragt Richter Hohenecker. "Websingles statt alpen-donau.info."

Depressionen plagen den Angeklagten. "Und dann habe ich mich über die Außenpolitik geärgert. Deshalb hab ich so etwas geschrieben." Gesetz hätte er keines brechen wollen.

"Ich dachte, dass ist ein geschlossener Rahmen. So ein stilles Kämmerlein." Dass 350 Menschen im virtuellen Kämmerlein saßen und seine Beiträge lasen, das hätte er nicht bedacht. Elf bedenkliche Einträge hat das Landesamt für Verfassungsschutz von Schmidt alias "Athanarich" gefunden. Schon die Anmelde-Voraussetzungen hätten ihn stutzig machen müssen. Denn in dem Forum sind "keine Juden erwünscht".

Richter: "Hat's den Holocaust gegeben?" Angeklagter: "Ja, natürlich." "Richter: "Warum schreiben Sie dann von der Holocaust-Lüge?" "Wegen meines psychischen Ausnahmezustandes." Und mit Rechtsextremismus hätte er gar nichts zu tun. Im Gegenteil. Er engagierte sich als Verfahrenshelfer für Asylwerber. Staatsanwalt Karl Schober warnt die Geschworenen: "Das ist kein harmloser Narr. Er gehört zu den intellektuellen Rechtsradikalen."

Das Urteil: 18 Monate Haft, nicht rechtskräftig. Schmidt geht in Berufung.

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