Rassismus-Fall könnte noch mit Verleumdungsklage enden
Der Opa ist froh, "dass sich Recht und Gerechtigkeit zu guter Letzt ein Stück genähert haben." Der Lebensgefährte seiner Tochter und Vater seiner beiden Enkelkinder wurde am Donnerstag im Landesgericht St. Pölten freigesprochen. Damit hat der nicht alltägliche Fall von Rassismus in Zeiselmauer, NÖ, vorläufig ein gutes Ende gefunden.
Der in Ghana geborene Prince "Kofi" Boateng ging Anfang Mai 2016 mit seinem vierjährigen Sohn auf dem Arm zum Bahnhof, um Brot zu kaufen. Ein Einheimischer, ein gewisser V., zeigte ihm aus dem Autofenster heraus den Mittelfinger und brüllte: "Fuck you" (der KURIER berichtete). Eine Woche später erkannte Boateng den Mann auf der Straße wieder und wollte ihn zur Rede stellen: Er sei damals mit seinem Kind unterwegs gewesen, sagte der 39-Jährige zu V., dieser sei sehr unhöflich gewesen, ob er denn keine Kinder zu Hause habe.
V. drehte den Spieß sofort um und holte die Polizei: Er sei von dem Schwarzafrikaner angespuckt, attackiert, verletzt worden, außerdem habe dieser seinem Wagen eine Delle zugefügt.
Die Polizisten hielten fest, dass Boateng "einen sehr freundlichen Eindruck" machte, von Verletzungen bei V. bemerkten sie nichts. Doch der Mann war anschließend eigenen Angaben nach acht Tage lang bettlägrig.
Ambulanzbericht
Boateng wurde wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung (er soll gesagt haben: "I bring di um, du Hund") und Sachbeschädigung angeklagt. Das vermeintliche Opfer V. wachelte beim Prozess mit einem "Ambulanzbericht". Das kennt man von ihm schon. Der streitsüchtige V. hatte schon mehrmals Konflikte mit Leuten in der Tullnerfeld-Gemeinde, denen er dann immer mit einem "Ambulanzbericht" kommt.
Der Verteidiger von Boateng, der Wiener Anwalt Ingo Riß, ließ zum Prozess einen anderen Gerichtsakt beischaffen. Dieser betraf den Nachbarn von V., einen ehemaligen Vizebürgermeister von Zeiselmauer. V. hatte dessen Tochter beschuldigt, ihn attackiert, verletzt und sein Auto beschädigt zu haben. Das Verfahren wurde ebenso eingestellt, wie auch viele andere Anzeigen von V. im Sand verlaufen waren.
Boateng wurde schließlich freigesprochen. Der Richter äußerte erhebliche Zweifel an der von V. vorgebrachten Geschichte sowie an den behaupteten Verletzungen. Die angebliche Bettlägrigkeit von acht Tagen wurde überhaupt für gänzlich unglaubwürdig befunden. Noch ist der Fall nicht ausgestanden, weder für Boateng noch für V. Letzterer könnte noch einen Zivilprozess anstrengen, der Ghanaese könnte V. wegen Verleumdung anzeigen.
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