Mit Besenstiel vergewaltigt: Freispruch im Zweifel

Gerasdorf
18-Jähriger nur wegen Körperverletzung verurteilt - Nicht rechtskräftig.

Knalleffekt im Prozess um einen Jugendlichen, der einen Mithäftling mit einem Besenstiel vergewaltigt haben soll. Der angeklagte 18-jährige Tscheteschene wurde am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vergewaltigungsvorwurf im Zweifel freigesprochen, jedoch wegen Körperverletzung zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. Der Jugendliche soll Anfang Jänner in der Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen) – der einzigen Strafvollzugsanstalt Österreichs für männliche Jugendliche - einen 16-jährigen Zellengenossen geschlagen und sexuell missbraucht haben.

Der gesamte Prozess - erster Verhandlungstag war Anfang Oktober - lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aus der Anklageschrift ging hervor, dass der in Grosny geborene Tschetschene eine 30-monatige Strafe u. a. wegen Erpressung, Raub und Betrug absitzen muss. Am 5. Jänner 2013 – nicht einmal eineinhalb Monate nach der Verurteilung - kam es zur ersten Ausschreitung im Gefängnis. Angeblich weil sein jüngerer Mitinsasse Schulden offen hatte, schlug der Angeklagte diesen im Haftraum nieder. Dazu bekannte sich der 18-Jährige von Anfang an schuldig.

"Sadistische Neigung"

Den zweiten Anklagepunkt, nämlich dass er im Fitnessraum des Gefängnisses „zur Befriedigung seiner sadistischen Neigung“ (Staatsanwalt) denselben Burschen mit einem Besenstil vergewaltigt hat, wies der Tschetschene von sich. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Rosensteiner fällte einen Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“.

„Es fehlt die für ein Strafverfahren erforderliche Sicherheit, dass die Vergewaltigung tatsächlich geschehen ist“, begründete die Richterin die Entscheidung. Bei dem angeblichen Opfer konnten im Spital keine Verletzungen objektiviert werden, der 16-Jährige habe sich auch bei seinen Schilderungen in Widersprüche verwickelt, eine rektoskopische Untersuchung habe er abgelehnt, weil er sich geniert habe.

Eine Debatte um den Jugendstrafvollzug war im Frühjahr durch einen Vorfall in der Justizanstalt Josefstadt in Wien ausgelöst worden: Ein 14-Jähriger war am 6. Mai in der Untersuchungshaft von drei älteren Mitgefangenen mit einem Besenstiel vergewaltigt worden. Nach dem Bekanntwerden dieses Vorfalls kam in der Folge u.a. auch jener in Gerasdorf in NÖ ans Tageslicht, obwohl sich dieser bereits im Jänner zugetragen hatte.

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