Prozess-Thriller um Brandserie

Justizbeamte führen den Angeklagten zum Prozess
Schöffen müssen entscheiden: Ist Angeklagter Täter oder Verschwörungsopfer?

Sieben schwer bewaffnete Justizbeamte umringten am Dienstag einen schlanken 29-Jährigen, der Gurt und Handschellen trug, auf seinem Weg in einen Verhandlungssaal des Landesgerichtes Krems. Was sich dort abspielte, könnte als Vorlage für ein Thriller-Drehbuch dienen.

Staatsanwältin Kristina Resch will den Mann, der schon einmal zehn Jahre wegen Raubes und versuchten Mordes hinter Gittern saß, als geistig abnormen Rechtsbrecher einweisen lassen. Die Anklage wirft ihm vor, in Krems und Mautern Brände gelegt sowie die Feuerwehr auch durch Fehlalarme geschädigt zu haben.

Verteidiger Christian Hirtzberger kritisiert das Fehlen von Beweisen. Äußert gar den Verdacht, ein Intimfeind seines Mandanten habe die Delikte verschwörerisch inszeniert. Das Handy des Angeklagten, von dem einige der Notrufe kamen, sei auch anderen zugänglich, vielleicht gehackt gewesen.

Kontrast

Der Kontrast könnte größer nicht sein: Der Verteidiger stellt den Angeklagten als Mann mit dramatischer Lebensgeschichte – Heimkarriere, mehrfaches Missbrauchsopfer und Drogensucht – dar, der aber nie lüge. "Seine Vorgeschichte hat ihn hierher gebracht", sagt Hirtzberger. Für die Staatsanwaltschaft ist der 29-jährige ein gefährlicher Mann.

Mindestens fünf Mal soll der gelernte Mechaniker in Mautern versucht haben, Holzstöße anzuzünden. In Krems soll er eine Gartenhütte abgefackelt haben.

Das alles könnte, mutmaßt Hirtzberger, genauso gut das Werk eines Mannes sein, gegen den ermittelt wird, weil er den Gefangenen nach dessen Freilassung mehrfach zu sexueller Gefälligkeit gezwungen haben soll. Und der sich rächte, als der Angeklagte ihn zurück gewiesen habe. "Dieser Mann ist der einzige, der durch seinen Kontakt zur Familie des Angeklagten das nötige Wissen hatte. Und der die Familie mit Handys versorgt hat", betont Hirtzberger.

In einem Fall sei die Feuerwehr nach einer Alarmierung ausgerückt – doch am angegebenen Platz wurde nur gegrillt, berichtet ein Feuerwehrmann als Zeuge. "Ist das ein Notruf-Missbrauch, wenn wirklich gegrillt wurde?", fragte Hirtzberger den Feuerwehrmann . "Darüber kann man diskutieren", gibt er zu. 661 Euro Aufwandsersatz will man vom Angeklagten für den Einsatz haben.

Der Prozess wird heute fortgesetzt. Ob es auch ein Urteil gibt, ist noch offen.

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