Prozess: Kinder sollen nicht zum Vater

Prozess: Kinder sollen nicht zum Vater
Zwei Mitarbeiter eines Weinviertler Jugendamtes wurden vom Verdacht des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

Vor dem Tor zum Landesgericht in Korneuburg haben sich die „Väter ohne Rechte“ postiert. Im Gerichtssaal wird es eng. Rechtspraktikanten, Journalisten und Väter sitzen sogar auf den Stufen. Eine Sozialarbeiterin und der Leiter eines Weinviertler Jugendamtes müssen sich vor Richter Gernot Braitenberg rechtfertigen. Ihnen wird Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen.

Obsorge

Denn: Seit zweieinhalb Jahren wartet Jörg C. auf seine Kinder. Die alleinige Obsorge hatte der Mann aus dem Weinviertel damals gerichtlich zugesprochen bekommen. Doch seine Töchter (damals fünf und acht Jahre alt) leben seither bei der Mutter – und das Jugendamt hat daran großen Anteil. Es übernahm sogar (unerlaubter Weise) einen Kostenanteil eines Privat-Gutachtens der Mutter, das zeigen sollte, dass die Kinder bei ihr besser aufgehoben seien. Mittlerweile hat eine weitere Gerichtsinstanz entschieden, dass die Kinder bei der Mutter bleiben können.

Eine Mitarbeiterin der Landesregierung stellte bei einer Prüfung des Falles fest: „Die neutrale Position der Jugendwohlfahrt lief in diesem Fall Gefahr, aus den Augen zu geraten.“

„Kindeswohl geht vor Elternrecht“, sagt die Sozialarbeiterin. Die Kinder hätten Angst vor dem Vater. Laut Kindesmutter wäre der Mann gewalttätig geworden. Und schließlich habe er auch eine Tochter an den Haaren gezogen. „Ich hatte den Eindruck, er wollte die Obsorge gar nicht“, sagt die Sozialarbeiterin. „Ihm ging es nicht um die Kinder“, vermutet der Leiter des Jugendamtes. Verteidiger Josef Gallauner: „Das körperliche und seelische Wohl der Kinder wäre gefährdet gewesen.“ Dass er sich nicht gekümmert habe, das bestreitet der Vater vehement. „Ich war öfter am Jugendamt und wollte eine Erklärung, warum man mir die Kinder wegnehmen will“, erzählt er. Sein Anwalt spricht von einem „Machtrausch“ der Sozialarbeiterin.

Der Richter sieht die Grundregeln eines fairen Verfahrens in der Obsorge-Sache eingehalten – Freispruch für die beiden Beamten. Über das Faktum der Untreue (Kostenübernahme für das Gutachten) wird separat zu einem späteren Zeitpunkt geurteilt. Der Verein „Väter ohne Rechte“ ist über das Urteil empört: „Ein Skandal!“

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