Prozess auf Bahnsteig verlegt

Der Güterzug raste im März 2013 mit 100 km/h in den abgestellten ÖBB-Messwagen. Am Dienstag fand an der Unglücksstelle in Ober-Eggendorf ein Lokalaugenschein statt.
Verfahren gegen ÖBB-Fahrdienstleiter nach Kollision mit zwei Toten und drei Verletzten.

Ungewöhnlicher Schauplatz für einen Gerichtsprozess: Dienstag um 8.30 Uhr marschierte der Tross aus Richterin, Staatsanwalt, Sachverständigen und dem 47-jährigen, angeklagten ÖBB-Fahrdienstleiter am Bahnhof Ober-Eggendorf im Bezirk Wr. Neustadt auf. Das Gericht muss klären, ob Andreas R. aus Schlamperei und Fahrlässigkeit im März 2013 die Frontalkollision zwischen einem ÖBB-Messwagen und einem Güterzug verursacht hat.

Bei dem verheerenden Zusammenstoß, fast exakt an der selben Stelle der Pottendorfer Linie, an der es schon 2007 zu einer Frontalkollision zweier Züge gekommen war, kamen zwei Männer ums Leben, drei wurden schwer verletzt.

Prüfbericht

Laut dem ÖBB-internen Prüfbericht hat der erfahrene Fahrdienstleiter es verabsäumt, sich mit einer vorgeschriebenen Sichtkontrolle davon zu überzeugen, ob das Gleis frei ist. "Das zu beurteilen, überlassen sie bitte dem Gericht", diskutierte die Richterin mit einem der ÖBB-Verantwortlichen. Um sich ein Bild von den notwendigen Vorgängen wie der Gleisfreigabe oder der Weichenstellung zu machen, führte das Gericht einen Lokalaugenschein am Unglücksort durch. Dabei kam ein generelles Sicherheitsproblem ans Tageslicht. Der ÖBB-Messwagen störte bereits Tage vor dem Unglück die automatische Sicherheitseinrichtung, die die Achsen der Waggons zählt. Daher erhielt die Garnitur trotz Rotlichts eine Einfahrterlaubnis auf dem Gleis, auf dem sich aus der Gegenrichtung der Güterzug näherte. Andreas R. gab den verheerenden Fehler auch zu: "Es geht in meinen Kopf nicht hinein, dass ich so einen Fehler gemacht habe. Ich habe das 26 Jahre lang gemacht. Anstatt den Güterzug umzuleiten, wie ich es mindestens schon 1000-mal gemacht habe, habe ich dem Zug die Durchfahrt gestattet", so der sichtlich gezeichnete Fahrdienstleiter. Sein Verteidiger sprach von einem "Blackout" und nicht von grober Fahrlässigkeit.

Auch die Bahngewerkschaft bekrittelt seit Jahren die "prekären Sicherheitseinrichtungen" auf der stark befahrenen Pottendorfer Linie. In dem Bereich fehle eine sonst übliche Gleis-Freimeldeanlage. Das System verhindert schon bei der Weichenstellung die Befahrung eines blockierten Gleises. So eine Einrichtung komme erst im Zuge des Ausbaus der Linie frühestens 2016.

Der Prozess wurde vertagt.

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