Prostituierte gefoltert: Elf Jahre Haft und Einweisung

Folterprozess,Thomas F.(Fuchs),© 2013, PhotoCredit: EXPA/ Sascha Trimmel
Vergewaltigungsprozess in Wiener Neustadt endete mit Schuldspruch.

Mit einem Schuldspruch hat am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um Vergewaltigungen und Misshandlungen von Prostituierten geendet. Der 34-jährige Angeklagte wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Den drei Opfern wurden insgesamt knapp 50.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. Zudem entschied der Schöffensenat auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Beschwerde gegen die Einweisung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das Gericht sei überzeugt, dass die Aussagen der Opfer über Details ihres Martyriums stimmen, sagte Richter Gerald Grafl in seiner Urteilsbegründung. Sie hätten sich zum Teil nicht gekannt und einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Das psychiatrische Gutachten, das dem Angeklagten eine sexuelle Deviation in Richtung Sadismus attestierte und eine ungünstige Zukunftsprognose gab, sei schlüssig. Mildernd war der ordentliche Lebenswandel, erschwerend u.a. die Ausnutzung der Lebenssituation der Opfer.

Stundenlange Quälereien

Der Mann hatte laut Anklage im Vorjahr drei Mal junge Geheimprostituierte vom Wiener Prater in sein Auto gelockt, in sein Haus gebracht und in der Folge stundenlang gequält und u.a. mit diversen Werkzeugen sexuell malträtiert. Dann setzte er seine Opfer an einer Autobahnraststation bei Wiener Neustadt aus. Die Opfer hätten Todesangst gehabt und heute noch psychische Probleme, sagte Staatsanwalt Erwin Blümel. Die Vorgangsweise des Mannes, der sich seine Opfer bewusst in dem Milieu ausgesucht habe in der Annahme, sie würden nicht zur Polizei gehen, sei zunehmend brutaler geworden. Tatsächlich hatten die ersten beiden Opfer keine Anzeige erstattet.

Die Verteidiger-Riege hatte in ihren Schlussplädoyers versucht, die Glaubwürdigkeit der Opfer bzw. ihrer Darstellung des Geschehenen zu erschüttern. Ein Antrag auf Einsetzung eines neuen psychiatrischen Gutachters war zuvor abgelehnt worden.

Der u.a. der Vergewaltigung, Nötigung und absichtlich schweren Körperverletzung Angeklagte (34) hatte sich in dem im April begonnenen und am Dienstag fortgesetzten Verfahren nur teilschuldig bekannt. Zu den - unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigten - Video-Aussagen seiner Opfer sagte er heute, er wolle sich bei den Frauen entschuldigen. Er stehe dazu, dass er "Grenzen überschritten" habe. Er könne das Geschehene nicht mehr rückgängig machen, aber was ihm angelastet werde, "stimmt so nicht". "Es gibt nichts zu beschönigen oder abzuschwächen. Es war ein großer Fehler von mir", erklärte er vor der Urteilsberatung.

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