Perchtoldsdorf: Brunnen bremst Wohnbau aus

Grüne Perchtoldsdorf protestieren gegen den Bau
Weil ein Keller nicht gebaut werden darf, steht eine Umwidmung im Raum. Grüne sprechen von "Gefälligkeit".

Ein gemeindeeigener Grundwasserbrunnen bringt die Gemeinde Perchtoldsdorf bei einem geplanten Bauvorhaben unter Zugzwang. Bei einer Überprüfung des eingereichten Baus von 17 Wohnungen samt Tiefgarage stellte die Baubehörde fest, dass die Fundierung des Kellers in die wasserführende Schicht des benachbarten Brunnens eindringen würde.

"Der Brunnen deckt bis zu 50 Prozent der Wasserversorgung der Gemeinde ab", erklärt der Grüne Gemeinderat Christian Apl. "Durch den Bau könnte das Wasser verunreinigt werden." Das ist auch der Gemeinde klar, weshalb sie sich mit dem Bauwerber auf eine zivilrechtliche Lösung ohne Tiefgarage einigen möchte. Das Problem: Vor Jahrzehnten, als der Brunnen angelegt wurde, wurde keine Schutzzone definiert. Damit habe die Gemeinde keine Handhabe, sagt Apl.

Um den Wegfall des Kellers zu kompensieren, könnte nun die Bauhöhe von zwei auf drei Geschoße und die Bebauungsdichte im Erdgeschoss von 60 auf 80 Prozent geändert werden. "Das ist eine Gefälligkeits-Umwidmung", ärgert sich Apl. Das weist Ortschef Martin Schuster (ÖVP) zurück. Allerdings bestätigt auch er, dass er den Kellerbau baubehördlich nicht untersagen kann. "Unsere Prämisse ist der Schutz des Wassers." Laut Schuster sei im bebauten Gebiet keine Brunnen-Schutzzone möglich.

Perchtoldsdorf: Brunnen bremst Wohnbau aus
Martin Schuster, Bürgermeister der Marktgemeinde Perchtoldsdorf

Das sieht man bei der nö. Wasserrechtsbehörde anders. Allerdings sei es ein langwieriges und wegen der Abgeltung von Nutzungseinschränkungen auch teures Verfahren, eine Schutzzone nachträglich anzustreben. Perchtoldsdorf sei mit der Thematik nicht allein, Schutzgebiete seien früher nicht immer mitgeplant worden. "Das ist ein generelles Problem. Man versucht aber immer, nachträglich Schutzgebiete zu definieren", sagt Jurist Friedemann Kupsa.

Beim Bauwerber Real Estate Development GmbH hofft man auf eine Einigung. Immerhin habe es weder im Grundbuch noch im Flächenwidmungsplan Hinweise auf den Brunnen gegeben. "Das Grundstück wurde mit gültigen Bebauungsbestimmungen und einer möglichen Nutzung erworben", sagt Geschäftsführer Michael Wögerer. Wenn man von den derzeitigen Plänen abweiche, müsse das auch kompensiert werden. "Ich glaube gerne, dass das von außen wie Gefälligkiet wirkt, aber wenn man sich das genau ansieht, ist man weit weg davon." Immerhin habe man durch Verzögerungen und Umplanungen bereits einen Schaden in sechsstelliger Höhe.

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