Pensionist versetzte PVA in Angst

Pensionist versetzte PVA in Angst
Ein Weinviertler drohte per Mail Gewalt an. Urteil: zwei Monate bedingte Haft wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung - nicht rechtskräftig.

Ich bin ein Pazifist", sagt der angeklagte Pensionist am Landesgericht Korneuburg. Und: "Das Wort ist mächtiger als das Schwert." Die Worte, die der Mann aus der Gemeinde Mistelbach allerdings in diversen Mails gewählt hat, sind messerscharf. Seine Adressaten: Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der nö. Gebietskrankenkasse. "Miststück" ist noch eine der harmlosen Formulierungen. Einen anderen nannte er auf Facebook einen "rachsüchtigen Schweinehund"; schließlich drohte er mit einem "Packerl Hausdetschn" (Ohrfeigen, Anm.) und schreibt: "Entweder Sie misten in Ihrem Saustall aus oder ich mache das. Dann geht's aber nicht sehr friedlich zu."

Sicherheitsdienst

Auslöser für die Mails waren eine verloren gegangene E-Card und die Ruhendstellung der Witwerpension - der Mann hatte seit Jahren keinen Wohnsitz angemeldet. Die Nachrichten wurden immer einschüchternder, die Mitarbeiter bekamen es mit der Angst zu tun. "Wir haben sogar Securities engagiert. Wir wussten ja nicht ob er vielleicht mit einer Waffe kommt", sagt der nö. PVA-Chef Franz Beck. "Da geht einem schon der Reiß", sagt NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter.

Dem Angeklagten reichen die "Lügengeschichten" schnell. "Sind sind leicht zu erregen", stellt Richter Rainer Klebermaß fest. Wutentbrannt springt der Angeklagte auf und verlässt den Saal. "Zu viel Kasperltheater", schreit er. Und dass er beweisen könnte, dass Unterlagen gefälscht worden seien.

Die Verhandlung wird ohne ihn fortgesetzt: Urteil: zwei Monate bedingte Haft wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung; nicht rechtskräftig. Eine beantragte Anklage-Ausdehnung (Beleidung, üble Nachrede) wird ein anderes Mal verhandelt. Dann will auch der Richter zur Sicherheit einen Polizisten beiziehen. Und: Der Pensionist soll ein Waffenverbot erhalten.

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