Pater vor Gericht: "Kunst-Freak" aber kein "eiskalter Dieb"

Der ehemalige Kunstos galt als echter Kunstexperte.
Ehemaliger Kustos von Kremsmünster stand vor Gericht. Er soll Kunstwerke aus dem Stift entwendet haben - bedingte Haftstrafe.

„Ich weiß, dass das hässlich aussieht, aber das war eine emotionale Geschichte“ – mit diesen Worten rechtfertigt sich der ehemalige Kustos des Stifts Kremsmünster  am Donnerstag am  Bezirksgericht Steyr. Die Anklage? Schwerer Diebstahl. Konkret soll der 55-Jährige  2018  zahlreiche Kunstgegenstände im Gesamtwert von etwa 35.000 Euro aus dem Stift entwendet haben. Nun wurde er dafür verurteilt.

Pater vor Gericht: "Kunst-Freak" aber kein "eiskalter Dieb"

Sowohl mit den Brüdern als auch mit dem Abt des Stifts hätte der Angeklagte Probleme gehabt.

In schwarzer Kutte betritt der ehemalige Kustos den Gerichtssaal. Zeitgleich ein junger Mann mit Trachtenjanker – der Zweitangeklagte, von Beruf Antiquitätenhändler. Er soll  die Kunstschätze in einer Garage in Hörsching (Bezirk Linz-Land) für seinen „Freund“ aufbewahrt haben.

Grund dafür sei die Kündigung des Kustos 2018 gewesen. Er habe sein Büro räumen müssen, erklärt der ehemalige Kustos auf der Anklagebank.

70 Kunstgegenstände

„Warum haben Sie die Kunstwerke, die dem Stift gehörten, auch mitgenommen“, fragt der Richter. „Weil es schnell gehen musste“, antwortet der Angeklagte. „Es waren aber nicht Ihre Sachen. Ich habe auch ein Büro. Da gibt es Büroinventar. Ich kann auch nicht einfach den Schreibtisch mitnehmen, weil er mir ans Herz gewachsen ist“, stellt der Richter fest. „Mein Büro war wie ein Wohnzimmer. Da verschwimmen die Grenzen“, antwortet der ehemalige Kustos.

70 Kunstgegenstände seien somit „irrtümlich“ in die Garage gewandert. Bezahlt habe das das Stift, so der Angeklagte.

„Es stimmt, dass es eine Rechnung gibt. Dass Kunstgegenstände bei der Räumung die Mauern des Stifts verließen, ist mir aber unbekannt“, heißt es vom Abt, der als Zeuge geladen ist. Der Zweitangeklagte sitzt dahinter und schüttelt den Kopf.

Kunst
Die Sammlung  des Stifts Kremsmünster umfasst unter anderem etwa 2.200 Gemälde, 70 Ikonen und 2.000 Kupferstiche. Wertvollstes Stück des Hauses ist der Tassilo-Kelch.

Kustos
Die Aufgabe eines Kustos ist es, diese Sammlungen zu betreuen, zu erhalten und auszubauen.

"Dummheit"

Dass die Stücke im Stift fehlten, fiel schließlich dem neuen Kustos auf. Im Mai 2020 machte das Stift eine Anzeige. Der angeklagte Pater wurde schließlich von der Polizei befragt und gab sofort über alles Auskunft – auch über die Garage.

Pater vor Gericht: "Kunst-Freak" aber kein "eiskalter Dieb"

Zahlreiche Kunststücke wurden 2020 als gestohlen gemeldet.

Zuvor ließ er jedoch etliche Kunstwerke vom Zweitangeklagten verstecken. Darunter zehn Gemälde, ein Buch, einen Kerzenständer und zwei Monstranzen aus Holz. Insgesamt ein Wert von etwa 5.000 Euro. Beide Angeklagten bezeichnen dies im Nachhinein als „Dummheit“.

„Es waren Gegenstände, denen ich emotional nahe war“, beteuert der Hauptangeklagte. Sei es ihm doch physisch und psychisch – aufgrund der Spannungen im Stift – nicht gut gegangen.

Keine Hehlerei

Bereichern wollte er sich mit den Kunstwerken nie. „Ich wollte sie, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, aufhängen“, so der Benediktinerpater. Warum er bei der Polizei nicht einfach alles offen gelegt hat, fragt der Richter: „Feige können Menschen auch sein“, die Antwort.

Auch der Antiquitätenhändler verwehrte sich gegen den Vorwurf der Hehlerei. „Die Gegenstände sind in die Ecke der Garage gestellt und ein Leintuch darüber geworfen worden. Das war nichts Dauerhaftes. Ein Platz im Stift wäre die Lösung gewesen“, sagt dieser.

Sein Verteidiger schlug eine Diversion vor. Der Richter bot ihm 480 Tagessätze zu je 40 Euro (19.200 Euro) an, die der Mann mit sichtlichem Grant annahm.

Nicht rechtskräftig

Im Falle des ehemaligen Kustos sei es für die Staatsanwaltschaft nur schwer nachvollziehbar, dass die Tat nur aufgrund von „Eile“ beim Ausräumen geschah: „Zeitsparender wäre noch immer gewesen, die Sachen dort zu lassen.“ „Mein Mandant lebte als ‚Kunst-Freak‘ völlig insoliert im Kloster. Was ihm Freude bereitet, sind die Bilder“, kontert sein Verteidiger.

Er sei kein Dieb, und wenn dann ein „sehr schlechter“. Am Ende des Tages sei zudem alles zurückgekommen, weshalb er für einen Freispruch plädiere.

Pater vor Gericht: "Kunst-Freak" aber kein "eiskalter Dieb"

Der Benediktinerpater sei kein "eiskalter Dieb".

Schließlich verkündet der Richter das Urteil: Acht Monate, bedingt auf drei Jahre. „Es handelt sich bei dem Angeklagten nicht um einen eiskalten Dieb. Das Problem war nur, dass er die Sammlung des Stifts wie seine eigene Briefmarkensammlung behandelt hat“, begründet er das Urteil. Dieses ist nicht rechtskräftig.

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