Parkplatz-Falle: Ermittlungen wegen Betrugsverdachts

Es wird eng für jenen Unternehmer, der seit Mai im großen Stil "Falschparker" auf Stellplätzen geschlossener Zielpunkt-Filialen abstrafte. Nicht nur, dass das vom ÖAMTC angestrebte Musterverfahren bereits angelaufen ist, die Causa "Besitzstörungsklagen" beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft.
Wie berichtet, hatte der Chef der Büroservice-Firma aus dem Bezirk Mödling zwei Parkplätze in Wien, vier in NÖ (Perchtoldsdorf, Guntramsdorf, Poysdorf, Strasshof) und einen in der Steiermark (Seiersberg) gepachtet. Wer dort im Glauben parkte, niemanden zu stören, wurde mit einer Besitzstörungsklage bedroht – außer man zahlte Aufwandsentschädigungen bis zu 315 Euro. Lediglich in Strasshof wehrten sich Bürger erfolgreich gegen die Geschäftspraktik.
Mehr als 100 Betroffene haben sich an den ÖAMTC gewandt, ein Grazer Anwalt vertritt gleich 15 Mandanten. Mitte Juli wurde es schließlich den Parkplatz-Eigentümern zu bunt. "Wir haben den Herrn per sofort gekündigt", heißt es bei der Eagle Real Estate. Man habe die Parkplätze eigentlich "zur eigenen Nutzung" verpachtet und sogar um Beschilderung gebeten. Zudem ist mittlerweile auch die Justiz tätig geworden: Seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wird bestätigt, dass Ermittlungen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs laufen.
Urteile
Zuletzt schrieb der Unternehmer dem KURIER und in sozialen Netzwerken, dass in einem Fall bereits ein Urteil ergangen sei und wirklich eine Besitzstörung vorliege. Tatsächlich gibt es einen Beschluss, allerdings weil die Betroffene auf ein Verfahren verzichtet hat. Über die Sache selbst wurde nie verhandelt. Auf KURIER-Anfragen reagierten weder der Unternehmer, noch sein Anwalt.
Generell bekommen die Gerichte nun sukzessive Arbeit. Alleine in Mödling gibt es 14 Verfahren. Im Musterprozess des ÖAMTC argumentieren Juristen, dass die Besitzstörung provoziert wurde. "Und wenn dem so ist,muss geklärt werden, ob ein rechtliches Interesse am ruhenden Besitz besteht", erklärt Nikolaus Authried. Es gebe Zeugenaussagen und Dokumente die die Argumentationuntermauern würden. Auch glaubt er, dass einigen Verfahren nicht mehr stattgegeben werden könnte, "Weil einer Besitzstörung ja immer innewohnt, dass eine Wiederholungsgefahr besteht." Allerdings sei der Unternehmer zum Zeitpunkt des Verfahrens ja nicht mehr Pächter.
Wird das Musterverfahren gewonnen, ist nicht auszuschließen, dass Rückforderungen seitens Betroffener möglich sind.
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