Park-and-Ride: Jetzt wird gestraft

Tägliches Bild in der Park-and-Ride-Anlage St. Pölten: Jede freie Lücke wird ausgenützt.
Falschparker in der St. Pöltner Park-and-Ride-Anlage müssen sich wieder auf Strafen einstellen


Der alltägliche Wahnsinn im Berufsleben vieler Pendler aus dem Raum St. Pölten beginnt mit der Parkplatzsuche in der ÖBB-Park-and-Ride-Anlage in der Hermann-Winger-Gasse beim St. Pöltener Hauptbahnhof. Am späteren Vormittag stehen die Chancen auf einen der 1069 Parkplätze schlecht, da wird jede noch so kleine Lücke ausgenützt. Nun haben ÖBB-Kunden dem KURIER ihr Leid geklagt: Wegen des Parkens auf nicht dafür vorgesehenen Plätzen haben sie Organstrafmandate erhalten.

Vorgeschichte

„Man hat mich gequält“, sagt Rechtanwalt Christian Hirtzberger zu seiner Strafzettel-Flut. Erst vergangenen Februar hat er das Vorgehen der Polizeibeamten in besagter Park-and-Ride-Anlage beim Verwaltungsgerichtshof (der KURIER berichtete) eingeklagt. Er kritisierte, dass das Parkhaus als Gebäude nicht in den Geltungsbereich der StVO falle und man somit nicht hätte strafen dürfen. Außerdem habe er sein Fahrzeug in Fahrtrichtung in einer Einbahn abgestellt, was – solange ein Fahrstreifen freibleibt – rechtens sei. Der Anwalt bekam Recht.

Neue Rechtsgrundlage

Auf die jüngste Problematik angesprochen, fühlt man sich bei den ÖBB nicht zuständig. Zur behördlichen Vorgangsweise beruft sich Polizeisprecher Johann Baumschlager auf die Erkenntnis des VwGH vom 27.06.2014. Die StVO gelte für "Straßen mit öffentlichem Verkehr, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können" und "den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen".

Auch eine Parkgarage kann als solche Anlage betrachtet werden, da sie über eine Zu- und Ausfahrt mit dem sonstigen Straßennetz verbunden ist. Außerdem müsse für die Anwendbarkeit der StVO die „Raumüberwindung einer Wegstrecke“ vorliegen. Kritikpunkt: Primärer Zweck einer Parkgarage ist das Abstellen von Fahrzeugen. Doch die Anlage sei laut VwGH eine "Einrichtung, die unmittelbar mit dem Zweck der Raumüberwindung in Zusammenhang steht".

Verbesserung in Sicht

Seit Ende Juni darf also wieder gestraft werden. Wie viele Falschparker schon erwischt wurden, konnte vonseiten der Polizei leider nicht erhoben werden. "Es steht jedem frei, hier Rechtsmittel zu erheben", sagt Polizeisprecher Baumschlager. Wichtig sei, den Einspruch innerhalb von 14 Tagen zu schreiben. Kleiner Lichtblick für die Pendler: „Im Juni 2015 wird eine neue Anlage mit 750 Stellplätzen direkt beim Bahnhof eröffnen“, weiß ÖBB-Sprecher Christopher Seif.

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