NÖ: Pferdezucht soll Villa im Grünland retten

Die schmucke Villa wurde 2004 im Grünland errichtet
Nach Abrissbescheid reichte Anwalt ein neues Projekt ein. Das muss nun abermals geprüft werden.

Es ist ein weiterer Versuch, seine Villa im Grünen zu retten: Jener Anwalt, der sein Traumhaus in Alland mitten im Wienerwald auf Grünland errichtet hat und eine notwendige Landwirtschaft schuldig geblieben war, ist nun unter die Pferdezüchter gegangen. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Gebäude abgerissen werden muss.

Martin P.’s Haus steht im Allander Gutental. Den Grund besitzt seine Familie seit den 1950er Jahren; ein Teil davon ist verpachtet. 2004 erhielt der Rechtsanwalt von Altbürgermeister Johann Grundner eine Baugenehmigung. Grundlage dafür war ein Betriebskonzept für eine Landwirtschaft, das P. eingereicht hatte. Denn auf Grünland/Landwirtschaft darf nur ein Haus errichtet werden, um das Wohnbedürfnis des Landwirts zu befriedigen. P. schwebte eine Schafzucht vor. Die wurde nicht realisiert. 2014 erließ Bürgermeister Ludwig Köck einen Abrissbescheid, den P. eisern bekämpfte. Anfang 2016 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass dieser rechtmäßig sei.

Nun soll der Anwalt mit einem Pferdezucht-Projekt versuchen, sein Haus zu retten. Er hat ein solches bei der Gemeinde eingereicht, bestätigt man beim Land NÖ. P. scheint neuerdings öffentlich als Beteiligter jenes Betriebs auf, den der Pächter seit Jahren auf seinem Land führt. Er selbst möchte nicht mit dem KURIER sprechen. Ortschef Köck zeigt sich verschlossen. "Ich kann nur sagen, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht", sagt er.

Skeptisch

Köck hat sich an die Experten beim Land gewandt: "Da es sich um ein neu eingereichtes Projekt handelt, muss die Baubehörde dieses nun unter den neuen Aspekten prüfen", erklärt der Leiter der Abteilung Raumordnung, Gerald Kienastberger. Man habe die Rechtslage abstrakt mitgeteilt. Es stelle sich die Frage, ob bei der Art der Beteiligung tatsächlich ein Wohnbedürfnis besteht. "Ich würde das sehr skeptisch sehen. Denn das Raumordnungsgesetz sieht eindeutig vor, dass eine konkrete Erforderlichkeit für den Widmungszweck nachgewiesen werden muss."

Badens Bezirkshauptmann Heinz Zimper betont, dass das Vollstreckungsverfahren für den Abriss läuft. Man habe P. eine Frist zur Realisierung des Abbruchs eingeräumt. "Die ist noch nicht vorbei." Wie lange sie dauert, könne er nicht sagen: "Amtsgeheimnis". Experten vermuten, dass mit der Vollstreckung des Abrisses so lange gewartet wird, bis P.’s Einwände und Pläne bearbeitet würden – obwohl diese laut Verwaltungsgerichtshof keine aufschiebende Wirkung haben.

"Wenn dieser Bau ohne Konsequenzen bleibt, ist das sehr kritisch zu sehen", sagt Gemeinderat Erwin Dollensky. "Es muss schon Gerechtigkeit geben. Sonst ist das ein Ansporn für Nachfolger."

Kommentare