NÖ: Kein Mord, aber 15 Jahre Haft für Kindsvater

NÖ: Kein Mord, aber 15 Jahre Haft für Kindsvater
29-Jähriger hatte drei Monate altes Baby zu Tode geschüttelt. Auch die Mutter verurteilt.

Mit Manfred Hohenecker ist nicht gut Kirschen essen. Seine seit Jahren betont harte Geradlinigkeit hat dem Richter einen entsprechenden Ruf eingebracht, dem er auch am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wieder gerecht wurde. Obwohl der 29-jährige Patrick R. seinen Sohn zunächst beim Wickeln den Oberschenkel gebrochen und später seine drei Monate alte Tochter Janika so stark schüttelte, dass das Baby kurz darauf an irreparablen Hirnschäden starb, blieb dem gewalttätigen Vater eine Mordanklage erspart.

Die Staatsanwaltschaft erkannte keinen Tötungsvorsatz und erhob deshalb Anklage wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Als Patrick R. beteuerte, dass er es "nicht soweit treiben wollte, dass so etwas passiert", holte ihn Richter Hohenecker auf den Boden der Realität zurück: "Es ist nicht passiert, Sie haben es gemacht! Sie haben ein Menschenleben ausgelöscht". Der 29-Jährige bekannte sich zum Tatvorwurf schuldig, die kleine Janika getötet zu haben.

Obduktion

Laut Staatsanwalt hatte Patrick R. das Kind bereits zum ersten Mal am 1. Juli des Vorjahres heftig geschüttelt, was der Angeklagte bestreitet. Als das Kind darauf nur noch erbrach, fuhr die Mutter Sabrina T. (28) mit dem Baby ins Krankenhaus Mistelbach. Trotz mehrerer Untersuchungen wurden die bei der späteren Obduktion festgestellten Hirnschäden nicht bemerkt. Janika wurde daher am 8. Juli aus dem Spital entlassen. Weil die Kleine kurz darauf nachts wieder mehrmals schrie, soll sie Patrick R. erneut auf seine Art und Weise ruhig gestellt haben – durch heftiges Schütteln. Das gibt er auch zu. Am nächsten Morgen verlor das Kind das Bewusstsein, sackte leblos zusammen und musste intubiert werden. Das Mädchen starb kurz darauf im SMZ-Ost in Wien.

Weil Patrick R. bereits 2015 wegen Körperverletzung seines Sohnes verurteilt wurde und ein Kontaktverbot zu den Kindern bestand, wurde auch die Mutter wegen Vernachlässigung eines Unmündigen zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Hohenecker warf ihr vor die Augen verschlossen zu haben, obwohl sie wusste, wie grob der Mann zu den Kindern sei. Der Vater erhielt mit 15 Jahren die Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Prozess in Korneuburg

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