NÖ: Grüne haben Wahlanfechtung vorbereitet

 Helga Krismer will Wahl anfechten.
Großes Parteigremium wird am Mittwoch entscheiden.

Knapp ein Monat nach der niederösterreichischen Landtagswahl ließen die Grünen am Dienstag ihre politische Bombe platzen: Sie bereiten mit Unterstützung zweier Rechtsanwälte eine Wahlanfechtung vor. Ob sie eingebracht wird, will die Partei gemeinsam entscheiden.

Helga Krismer: "Ich habe eine große Verantwortung gegenüber den Wählern und gegenüber meinen Funktionären und Aktivisten und zuletzt gegenüber meiner Familie. Ich fühle mich außerstande, es selbst zu entscheiden. Daher werden die Grünen morgen ihr großes Landesgremium einberufen, um zu entscheiden, ob wir am Donnerstag die Wahlanfechtung fristgerecht einbringen." Die Chancen auf eine Entscheidung für die Anfechtung bezeichnet Krismer als "fifty-fifty". Sie wolle eine gemeinsame Entscheidung, ob die Grünen noch einmal in einen Wahlkampf ziehen wollen.

"Wir sind verdammt, die Demokratie in diesem Land hochzuhalten", sagt Krismer, die bereits vor der Landtagswahl am 28. Jänner mehrfach das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer bekrittelt hatte. Laut Wahlgesetz hatten Niederösterreichs Bürgermeister ihre Zweitwohnsitzer im Sommer anschreiben müssen, um Gründe zu erfragen, warum sie bei der Landtagswahl ihr Wahlrecht ausüben wollen. Wiewohl es nicht in allen Fällen Antwortschreiben gab, handhabten die Gemeinden das Ergebnis unterschiedlich: einige strichen Zweitwohnsitzer aus der Wählerevidenz, anderswo durften alle wie gewohnt wählen. Insgesamt gab es bei der Landtagswahl 2018 um rund 18.000 Wahlberechtigte weniger als im Jahr 2013. Laut Krismer habe sie "hunderte Fälle" bekommen, wo Zweitwohnsitzer nicht wählen durften.

Gab keine klaren Spielregeln

Der von den Grünen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Rechtsanwalt Heinrich Vana glaubt, dass dieser Wahlanfechtung stattgegeben würde. "Es gab keine klaren Spielregeln. Den Gemeinden wurde nicht gesagt, wie sie sich zu verhalten haben, wenn keine Antwort der Zweitwohnsitzer eintrifft." In Retz etwa seien von 850 Angeschriebenen 350 gestrichen worden, in der Landeshauptstadt St. Pölten dagegen kein einziger. Vana: "Es gab eine völlig verschiedene Praxis. Die Definition des ordentlichen Wohnsitzes ist nicht ausreichend. Und es fehlen die Verfahrensbestimmungen." Damit sei das Wahlergebnis jedenfalls verfassungswidrig, sagt Helga Krismer.

Wird angefochten und gibt der Verfassungsgerichtshof dieser Anfechtung statt, so müsse die Landtagswahl landesweit wiederholt werden, so Vana.

Die Grünen haben bereits 2013 die Landtagswahl angefochten. Damals stand das Vorzugsstimmenwahlrecht ("Name vor Partei") im Zentrum der Kritik. Der Verfassungsgerichtshof wies die Anfechtung nach eingehender Prüfung im Dezember 2013 ab.

Wahlanfechtung in Niederösterreich

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