Nach NÖ-Wahl: Grüne verzichten auf Anfechtung

Helga Krismer und Hikmet Arslan.
Gestern hat die Partei beraten, heute gaben sie die Entscheidung bekannt. Man entschied sich gegen eine Wahlanfechtung.

Die Grünen werden die niederösterreichische Landtagswahl nicht anfechten: Am gestrigen Mittwoch beriet die Partei über eine mögliche Anfechtung, kam aber mehrheitlich (Zwei Drittel waren dagegen) zur Auffassung, dass man das Ergebnis nicht anfechten wolle, schildert Klubobfrau Helga Krismer.

Krismer begründete die Entscheidung damit, dass die Mittel fehlen würden, eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und die niederösterreichischen Grünen gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler hätten. Die Wahl sei "verfassungswidrig" abgelaufen, hatte sie am Dienstag betont. Krismer verwies diesbezüglich auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen NÖ Landesbürgerevidenz-Gesetz.

Nach NÖ-Wahl: Grüne verzichten auf Anfechtung
ABD0064_20180301 - WIEN - ÖSTERREICH: Die niederösterreichische Landessprecherin der Grünen - Helga Krismer während einer Pressekonferenz am Donnerstag, 1. März 2018, in Wien. Die niederösterreichischen Grünen werden die Landtagswahl vom 28. Jänner nicht anfechten. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Gutachten soll in Sitzung eingebracht werden.

Rechtsanwalt Heinrich Vana, der den Grünen zur Seite steht, hatte sich am Dienstag "überzeugt" gezeigt, dass einer Anfechtung stattgegeben würde. Gemeinden hätten eine "völlig verschiedene Praxis" darin geübt, ob Zweitwohnsitzer am 28. Jänner wahlberechtigt waren oder nicht. Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte Vana.

Krismer kündigte an, das vorliegende Gutachten in der konstituierenden Sitzung des Landtages am 22. März einzubringen. Die ÖVP werde die Expertise "ernst nehmen müssen." Das Gesetz werde "geändert werden" müssen.

Die Gemeinderatswahl 2020 in Niederösterreich werde "nicht auf Basis dieses Gesetzes" ablaufen, gab sich Krismer kämpferisch. Eine Anfechtung auf kommunaler Ebene könne und werde sie sich leisten, kündigte die Landessprecherin an. Für die Landessprecherin ist klar, dass bei künftigen Landtagswahlen nur Hauptwohnsitzer stimmberechtigt sein sollten, weil es ja auch um Mandate im Bundesrat gehe. Auf kommunaler Ebene sollten Zweitwohnsitzer wahlberechtigt sein, allerdings mit eindeutigen Regeln. Nicht der Bürgermeistrer allein solle darüber entscheiden, sondern die Gemeindewahlbehörde oder das Gemeindeamt.

Die Grünen und "die Macht des Wortes"

Die ÖVP in Niederösterreich werde den Grünen weiterhin die Mittel kürzen können. Sie könne die Grünen auch Geschäftsordnungs-Partei nennen, sagte Helga Krismer in der Pressekonferenz in Wien. Die ÖVP könne der Opposition auch weiterhin Rechte nehmen. Aber "die Macht des Wortes" werde sie "nie nehmen" können, betonte die Landessprecherin.

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