NÖ: Gastwirt zahlte nur 200 Euro für viermonatiges Praktikum

Servicekraft im Gastgarten (Symbolbild).
Arbeiterkammer NÖ intervenierte: Ein Gericht sprach 18-jähriger Schülerin mehr Geld zu.

Anstrengend. Fordernd. Schweißtreibend. Dass ein vier Monate langes Praktikum in einem Gastronomiebetrieb kein Honiglecken ist, war ihr bewusst. Immerhin geht es dabei um eine einmalige Pflichttätigkeit im Zuge ihrer Ausbildung. Zumindest einen gerechten Lohn hätte sich eine 18-jährige Schülerin aus St. Pölten aber schon gewünscht. 200 Euro – "damit wollte der Gastwirt sie abspeisen", sagt Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Erst vor dem Richter wurden ihr mehrere tausend Euro zugesprochen.

Negative Erinnerungen

Viel hat der Gastronom dazu beigetragen, dass die 18-Jährige von ihrem Pflichtpraktikum wenig Positives in Erinnerung behält. Als nach dem Ende ihrer mehr als 120 Tage dauernden Tätigkeit nur 200 Euro auf ihrem Konto landeten, war sie so verärgert, dass sie nicht den Weg zur Arbeiterkammer scheute. Arbeitsrechtsexperten rechneten nach und ermittelten unterm Strich einen Anspruch in der Höhe von 3400 Euro. Da der Wirt auf die Forderung völlig uneinsichtig – nämlich überhaupt nicht – reagierte, musste das Gericht entscheiden. Und das sprach der jungen Frau ihr "fleißig erarbeitetes Geld", wie Wieser betont, in der genannten Höhe zu.

Für die Bezahlung von Pflichtpraktika in der Gastronomie würden die Bestimmungen des Kollektivvertrags gelten, sagt der AKNÖ-Präsident: "Für die Schülerin heißt das, ihr steht ein Lohn in der Höhe der Lehrlingsentschädigung zu."

Kein Verständnis

Auch Mario Pulker, Bundesobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer, ist verärgert und spricht von einem "schwarzen Schaf" in der Branche: "Dafür haben wir kein Verständnis. Solche Wirte vertreiben engagierte Mitarbeiter." Pulker stehe bereits mit den Schulen in Kontakt, um zu erfahren, in welchen Betrieben Praktikanten schlecht behandelt werden. "Diese Wirte bekommen keine Schüler mehr", sagt Pulker.

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