Neue Hürde für den Golfplatz

Neue Hürde für den Golfplatz
Im Fall einer Pleite soll die staatliche Unfallversicherung AUVA für die Kosten des Rückbaus am Golfplatz-Areal geradestehen.

Noch ist die Entscheidung über den geplanten Golfplatz am Areal des Rehabilitationszentrums Weißer Hof nicht gefallen. Während am Umweltbericht als Grundlage der Entscheidung über eine Umwidmung der Flächen noch gefeilt wird, stellt Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager dem Projekt eine neue Hürde in den Weg: „Wir wollen einen Raumordnungsvertrag mit dem Grundbesitzer abschließen.“

Konkret geht es um eine Vereinbarung, in der die Eigentümer der Liegenschaften (AUVA und die Familie Liechtenstein) garantieren, dass im Falle einer Umwidmung auf dem Areal auch tatsächlich ein Golfplatz betrieben wird.

Sollte ein Golf-Betrieb nicht mehr möglich sein (z. B. nach einer Insolvenz des Betreibers), müssten die Grundbesitzer demnach eine alternative Nutzung oder eine Lösung für das Gelände anbieten. „Im weitreichendsten Fall wäre so eine Lösung ein kompletter Rückbau“, erklärt Schmuckenschlager.

Darüber hinaus könnten in so einem Vertrag Auflagen bezüglich Naturschutz und Wirtschaftlichkeit festgelegt werden. Zur Zeit wird im Rathaus geprüft, ob so ein Raumordnungsvertrag bei der beabsichtigten Flächenwidmung Grünland-Sport möglich ist.

Absicherung

Die Stadt will vermeiden, dass im Fall einer Insolvenz ein ungenutztes und unzugängliches Golfplatz-Areal langsam verwildert. Als Misstrauen gegen den Projektbetreiber Martin Lechner will der Bürgermeister seine Forderung nicht verstanden wissen: „Das ist nicht gegen den Betreiber gerichtet; im Gegenteil – er muss der Erste sein, der Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Projekts hat.“

Unabhängig davon kann sich Bürgermeister Schmuckenschlager vorstellen, dass jene Fläche, auf die das Klubhaus des Golfplatzes gebaut werden soll, unabhängig vom restlichen Areal als Bauland gewidmet wird: „Damit wären die Lage und das Ausmaß des Gebäudes klar festlegbar.“

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