Staatsanwalt ließ Leiche in Paraguay exhumieren

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Mysteriöser Tod im Urlaub wird jetzt untersucht. Ehemann hat sich verdächtig gemacht.

Ein KURIER-Bericht hat den Fall im Sommer 2012 ins Rollen gebracht: Nach dem mysteriösen Tod einer 47-jährigen Niederösterreicherin in Paraguay hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Wr. Neustadt Ermittlungen eingeleitet. Acht Monate danach wurde der Leichnam der Frau auf dem Friedhof in der Kolonie Independencia endlich exhumiert und obduziert. Das Ergebnis sowie Gewebeproben des Leichnams befinden sich auf dem Weg nach Österreich, bestätigt Staatsanwalt Norbert Hauser.

Staatsanwalt ließ Leiche in Paraguay exhumieren
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Sie sollen Aufschluss darüber geben, ob es Anzeichen auf ein Verbrechen, beispielsweise eine Vergiftung gibt. Der Ehemann der Frau, Gerhard F. (53), sowie eine weitere Begleiterin, Michaela H. (46), haben sich in der Causa laut Ermittlungsbehörden „verdächtig gemacht“ – aus vielerlei Hinsicht: Gerhard und Wendy F. waren am Papier zwar miteinander verheiratet, aber auch Michaela H. war an der selben Wohnadresse gemeldet. Sie begleitete das Paar am 15. September 2011 auf die Reise nach Paraguay. Einige Tage später, am 29. September, war die 47-jährige Raumpflegerin tot. Gerhard F. drängte daraufhin, die Frau noch am selben Tag zu beerdigen. Er selbst verschwieg der Polizei, dass die Verstorbene seine Ehefrau war. Stattdessen gab er Begleiterin Michaela H. als seine Gattin aus.

Kündigung

Das Paar verständigte in Österreich niemanden und blieb noch ein ganzes Monat auf Urlaub. Das Außenministerium wurde sofort stutzig. Bei den Ermittlungen kamen weitere brisante Details ans Tageslicht. Vor der Abreise nach Paraguay hatte Gerhard F. im Namen seiner Frau bei ihrem Arbeitgeber um die Umstellung ins neue Abfertigungssystem angesucht und kurz darauf sogar gekündigt. Der Arbeitgeber schöpfte Verdacht und informierte ebenfalls die Polizei. Ob Gerhard F. auch von der Lebensversicherung seiner Frau profitiert hat, wird ebenfalls untersucht.

„Wir warten jetzt auf die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung“, sagt Staatsanwalt Hauser.

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