Lokalgast durch Messerstiche verletzt: Prozess

Lokalgast durch Messerstiche verletzt: Prozess
Angeklagter rechtfertigte sich mit Vollrausch und bekannte sich nicht schuldig.

Wegen versuchten Mordes hat sich am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt ein 45-jähriger Steirer verantworten müssen. Er hatte laut Anklage am 8. Oktober 2015 vor einem Lokal im südlichen Niederösterreich einem 50-Jährigen im Rausch bei einem Streit zwei Mal ein Messer in die Brust gerammt. Der Mann bekannte sich „nicht schuldig“. Ein Urteil wurde für den späten Nachmittag erwartet.

Mit seinem „Schwammerlmesser“ ging der gelernte Drechsler auf das Opfer los – ein Stich war so wuchtig, dass das Messer mit der gesamten Klingenlänge von zehn Zentimetern in der linken Brust des Widersachers stecken blieb.

„War im Vollrausch“

„Aber ich wollte ihn nicht töten, höchstens schwer verletzen“, beteuerte der 45-Jährige vor dem Geschworenensenat. „Das war ein Vollrausch ... Ich weiß nicht, was in mir vorgegangen ist“, erklärte er. Tatsächlich war an jenem Abend viel Alkohol geflossen: Zehn Flaschen Bier und vermutlich genauso viele Jägermeister. Sowohl Täter wie auch Opfer hatten an die zwei Promille Alkohol im Blut.

Bisher unbescholten

Als Motiv, weshalb der Angeklagte mit bisher unbescholtenem Leumund dermaßen ausgerastet sein soll, ortete die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Demütigung. Die Auseinandersetzung eskalierte in dem Lokal, in dem die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten, die übrigens seit dem blutigen Vorfall kein Wort mehr ihm gesprochen hat, als Kellnerin tätig war. Der 45-Jährige verdächtigte seinen Kontrahenten, dass dieser die Frau „anbraten“ wollte. Daraufhin kam es gegen 23.00 Uhr zu einer ersten Schlägerei, die damit endete, dass man den angeschlagenen Steirer vor die Tür setzte und das Lokal zusperrte.

Lokaltür zerbrochen

Doch der Mann kam wieder, mit gezücktem Messer, zerbrach eine Scheibe der Lokaltür. Der 50-jährige Lokalgast wollte die Situation beruhigen, ging vor die Tür – und bekam sofort einen Stich ab. „Hätte ich mich nicht gewehrt, wäre ich tot“, resümierte das Opfer im Zeugenstand. „Letztendlich ist es dem Zufall zu verdanken, dass der Mann überlebt hat“, sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte selbst (Verteidiger Christian Stocker) will sich an die Messerattacke nicht mehr erinnern können: „Ich habe einen Filmriss gehabt.“ Laut psychiatrischem Gutachten war der 45-Jährige allerdings trotz des Alkoholspiegels „Herr seiner Sinne“ und somit zurechnungsfähig.

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