Lokalbetreiber klagt Republik
Das kommt auch nicht alle Tage vor. Ein Disco-Betreiber will von der Republik mehr als 40.500 Euro Schadenersatz. Begründung: Die Behörde hätte umstrittene, privat organisierte Clubbings verbieten müssen. Weil sie das nicht tat, wären weniger Gäste in die Disco gekommen, also Schadenersatz.
Private Clubbings sind für Gastronomen in Niederösterreich seit Jahren ein rotes Tuch. Sind die Auflagen für diese Veranstaltungen doch weniger streng als jene, nach denen sich die Wirte mit ihren Lokalen richten müssen. Manchmal werden geltende Regeln auch ignoriert oder schlicht umgangen.
Mit diesem Problem kämpft die Stadt Tulln seit Monaten. Wie berichtet, verfügen die Tullner Messehallen über keine entsprechende Betriebsanlagen-Genehmigung für gewerbliche Clubbings. Gemeinnützige Vereine aber dürfen (an maximal drei Tagen pro Jahr) Feste abhalten – auch in den Tullner Messehallen. Eine Ausnahmebestimmung der Gewerbeordnung erlaubt dies.
Und eben diese Diskrepanz zwischen „gewerblich“ und „gemeinnützig“ ist nun Teil der Amtshaftungsklage gegen die Bezirkshauptmannschaft Tulln.
Zahlreiche Clubbings in Tulln wurden unter Schirmherrschaft des SV Langenrohr bzw. des FC Tulln veranstaltet. Diesen Sportvereinen spricht der Kläger, er betreibt unter anderem das „Baby’O“ in Judenau, die „Gemeinnützigkeit“ ab. In der Klage heißt es etwa: „[...] der Genuss von Alkohol, Nikotin und sonstigen Suchtmitteln durch Jugendliche bei Clubbings steht dem gemeinnützigen Zweck der „Förderung des Sports“ konträr gegenüber.“
Eltern als Obleute
Einem anderen Veranstalter wirft der Kläger vor, gewerbliche Clubbings „unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Vereins durchzuführen“. Auffällig: Bei eben diesem „Verein zur Förderung an Krebs erkrankten Kindern“ fungieren die Eltern des Party-Organisators als Obleute.
Konklusion der Klage: Der Behörde waren alle diese Missstände bekannt, daher hätte sie die Veranstaltungen untersagen müssen.
Der Discobetreiber fordert nun 40.590 Euro Schadenersatz.
Die aktuelle Klage heizt die Diskussionen in der Stadt wieder an. „Wir haben bereits im Vorfeld mehrmals vor jenen Problemen gewarnt, die langfristig zum Tod der Tullner Clubbing-Szene führen werden“, wettert der geschäftsführende Obmann der FPÖ im Bezirk Tulln Andreas Bors. Dem Bürgermeister sei das egal. „Die großen Verlierer sind nun einmal mehr die Jugendlichen und Veranstalter sowie Vereine“, ergänzt FPÖ-Bundesrat Christian Hafenecker.
Tullns Bürgermeister Peter Eisenschenk bleibt angesichts der Klage gelassen: „Da will offensichtlich ein Discobetreiber die Clubbings um jeden Preis zu Fall bringen. Da werde ich mit voller Kraft dagegenhalten.“ Die Vereine bräuchten die Finanzierungsmöglichkeit und Clubbings seien ein zusätzlicher Deckungsbeitrag für die Tullner Messe.
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