Freispruch für Paulus Manker im Lokfahrt-Prozess

Paulus Manker
Manker war erleichtert, Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Paulus Manker ist am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der unbefugten Inbetriebnahme einer Lok, Sachbeschädigung und Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Vorfälle ereigneten sich im Vorjahr in einer für die Aufführung seiner "Alma"-Inszenierung adaptierten Werkhalle in Wiener Neustadt.

Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, zeigte sich der Wiener Schauspieler und Regisseur danach gegenüber der APA "erleichtert". In einer Woche geht allerdings sein Zivilprozess gegen seinen einstigen Mäzen in die nächste Runde. Dabei geht es um etwas mehr als 190.000 Euro, die Manker in die - geplatzte - Inszenierung von Karl Kraus' "Die letzten Tage der Menschheit" investiert hatte.

Der Richter verwies am Freitag auf das umfangreiche Verfahren, in dem u.a. Gutachter gehört worden waren. Es gebe zwar auch irrationale Motive wie etwa Impulsivität oder Zorn, erinnerte der Richter an den Zwist des Künstlers mit seinem Mäzen. "Aber wir sind hier in einem Strafverfahren, die Taten sind nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen." In Sachen Körperverletzung zeige das Video, dass die leichten Verbrennungen der Zuschauern durch Funkenflug nicht bewusst herbeigeführt wurden.

Verteidiger Dieter Ortner hatte im Schlussplädoyer in Sachen Lok-Fahrt durch die unbeleuchtete Halle, weil der Besitzer den Strom hatte abdrehen lassen, auf die "schlamperten Verhältnisse" verwiesen: Es gab keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verein und daher auch keine unbefugte Inbetriebnahme.

Vorwurf der Körperverletzung

Zur Causa Körperverletzung im Zuge einer Aufführung meinte Ortner, Erlebnistheater impliziere, dass es keinen Abstand zum Publikum gibt und die Besucher in das Geschehen eingebunden werden: "Es ist etwas Spektakuläres." Auf dem Video sehe man, dass Manker die Zuschauerin unbestritten mit der Fackel touchiert habe, aber im Zuge der Darstellung seiner Rolle und nicht, wie von den Zeugen geschildert, bewusst. Ein Schauspieler befinde sich in einem gewissen Erregungsstadium, sprach der Anwalt von einer möglicherweise reflexhaften Bewegung. Es gebe nämlich keine Motivlage: "Alma" sei Mankers "Herzblut", warum sollte er also den Aufführungsort devastieren. Vielmehr habe sein Mandant unverzüglich ein Mail an die Firma geschrieben, dass er am Hallentor angestoßen sei. Manker selbst erinnerte daran, dass er unmittelbar nach der Lok-Fahrt angeboten hatte, den Schaden wiedergutzumachen.

Der Prozess hatte bereits im März begonnen. Heute gaben die bei einer Aufführung leicht verletzte 31-Jährige und ihr Vater an, der Schauspieler habe sich bewusst zu ihr gedreht und ihr die Fackel vor das Gesicht gestoßen. Eine an der Szene beteiligte Schauspielerin kippte der Besucherin Wasser auf die Kleidung, während der Tross der Mitwirkenden zur nächsten Szene zog. Manker selbst, der sich an den Vorfall zunächst gar nicht erinnert hatte, war es gelungen, eine Videoaufnahme aufzutreiben, die Bekannte von jener Vorstellung gemacht hatten.

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