Autostopperin muss ins Gefängnis

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Verwirrte erzwang Auto-Notbremsung. Höchstrichter bestätigen einen Tag Haft als Strafe.

Es ist tragisch, wenn jemand nicht in der Lage ist, ein Unrechtsverhalten zu erkennen,“ sagt Rechtsanwalt Franz Amler aus St. Pölten. Er hat in seiner Funktion als Sachwalter vergeblich beim Verwaltungsgerichtshof zu verhindern versucht, dass eine Klientin aus dem Bezirk Lilienfeld eine zwar kurze, aber unbarmherzige Haftstrafe antreten muss.

Wofür? Die 40-Jährige sprang am 4. August 2008 um 21.31 Uhr mit den Armen wachelnd auf der Fahrbahn herum, ein Autolenker konnte nur nach einer Notbremsung anhalten. Daraufhin verhängte die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld über sie eine eintägige Freiheitsstrafe. Grund für die Härte angesichts einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung: Die Dame ist nach eskalierten Beziehungsstreitereien im Rausch und der Führerschein-Abnahme vor Jahren bereits „amtsbekannt“.

Gegen die Kurzhaft legte Anwalt Amler beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes NÖ (UVS) Berufung ein. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte der Frau „hochgradigen Verdacht auf intellektuelle Minderbegabung, geringe Belastbarkeit, sehr niedrige Frustrationstoleranz und narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Ihre Handlungsfähigkeit sei „eingeschränkt“.

Nachhaltig

Der Amtsarzt hingegen sah „Zurechnungsfähigkeit aus medizinischer Sicht gegeben“ und der UVS bestätigte die Strafe. Schließlich sei Haft „im Hinblick auf zahlreiche einschlägige Vormerkung unabdingbar erforderlich“, um der Frau „den Unrechtsgehalt der Tat nachhaltig vor Augen zu führen“.

Dagegen half auch eine Beschwerde beim Höchstgericht nicht. Es sei „schlüssig und nachvollziehbar, dass nichts gegen die Annahme der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt spreche“ heißt es im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Anwalt Amler: „Ich rechne damit, dass die Frau demnächst die Vorladung zum Haftantritt bekommt.“

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