Lenkerin erstritt Schadenersatz für Abschleppen

Monika Moser wehrte sich gegen die Praxis des Hotelbetreibers.
Hotelbetreiber strafte Falschparker und ließ manche abschleppen. Das ist aber rechtswidrig.

Eine böse Überraschung erwartete Monika Moser, nachdem sie ihr Auto im Mai auf einem leeren Parkplatz des Seehotels Böck in Brunn/Gebirge geparkt hatte. Ihr Auto wurde abgeschleppt. Sie klagte daraufhin den Hotelbetreiber – und erhielt Schadenersatz.

"Ich war total erschrocken. Ich habe erst gedacht, mein Auto ist gestohlen worden", erzählt die Immobilienmaklerin, die an einem Meeting in der benachbarten Pyramide teilnahm. Schilder, dass es sich um einen Privatparkplatz handle, habe sie übersehen. Vor der Neuübernahme des Hotels habe sie dort öfter geparkt. Dass man sie habe abschleppen lassen, sei über das Ziel hinausgeschossen. Sie ist nicht die einzige Betroffene.

Das Thema Besitzstörungsklage sorgte zuletzt im Süden Wiens für Wirbel. Neben der Abzocke auf Zielpunkt-Parkplätzen (siehe rechts) sorgten Dutzende Klagsandrohungen am Parkplatz des Seehotels Böck für Ärger. Vor allem Gäste von "100 Tage Sommer" parkten dort falsch und mussten 340 Euro berappen. Die Parkverbot-Schilder seien schlecht zu sehen, wurde argumentiert. Ebenso wie die Infos, wo Parktickets zu kaufen seien. 100 Betroffene haben sich an den ÖAMTC gewandt. Es wird ein Musterprozess angestrebt.

Neben den Strafen wurde aber auch abgeschleppt. "Das ist aber nur bei Gefahr in Verzug zulässig", erklärt Mosers Anwalt Maximilian Kocher. Selbsthilfe ist verboten. Statt die Abschleppfirma klagte er aber den Auftraggeber auf Rückzahlung der Abschleppkosten – 300 Euro. Der Betreiber beeinspruchte die Klage nicht und zahlte. Ein Schuldeingeständnis, meint Kocher. "Es ist ein Signal an die Firmen, dass sie es sich nicht so leicht machen können." Die Hotelbetreiber wollten keine Stellungnahme abgeben.Eine ähnliche Praxis sorgte auch beim geschlossenen Hotel Ramada bei der SCS für Aufregung. Dort klagte ein Betroffener die Abschleppfirma auf Besitzstörung und bekam recht, sagt Anwalt Gerold Pawelka. Auch der ÖAMTC setzte sich für Rückzahlungen ein. Pawelka erklärt zudem: Auch wenn auf Schildern auf das Abschleppen hingewiesen wird, werde die Praxis dadurch nicht legitim.

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