Lehrer manipulierte Matura-Arbeiten: Acht Monate bedingt

Symbolbild
Dazu muss der Lehrer noch 7.200 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein - suspendierter - Mathematiklehrer ist der Manipulation von fünf Maturaarbeiten am Militärgymnasium Wiener Neustadt im Mai 2015 schuldig gesprochen worden. Er wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe plus 7.200 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze a 30 Euro) verurteilt - nicht rechtskräftig, weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgaben.

In sieben weiteren Fällen gab es am Dienstag einen Freispruch am Landesgericht Wiener Neustadt. Die Schöffen gingen davon aus, dass die Unregelmäßigkeiten versehentlich geschahen, führte die Richterin aus - der Angeklagte hatte davon gesprochen, Fehler übersehen zu haben.

Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und das Teilgeständnis aus sowie die altruistischen Motive des 58-Jährigen, der seinen Schülern helfen wollte, die Hochschulreife zu erlangen. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sei man im untersten Bereich geblieben, aus generalpräventiven Gründen sei aber keine Diversion oder bloße Geldstrafe möglich gewesen, meinte die Richterin.

Nachträglich manipulierte Arbeiten

Die Staatsanwältin hatte dem 58-jährigen Lehrer vorgeworfen, in drei Fällen selbst Korrekturen vorgenommen und eine Schülerin am Tag nach der schriftlichen Klausur zum "Ausbessern" angeleitet zu haben. In weiteren acht Arbeiten seien falsche Ergebnisse als richtig bewertet worden. Insgesamt wurden der Kommission damit zwölf nachträglich korrigierte bzw. manipulierte Arbeiten vorgelegt. Eine Schülerin habe für alle dieselben Stifte besorgt - den Vorschlag dazu habe der Pädagoge selbst unterbreitet.

Wie die Anklägerin ausführte, waren im Vorfeld der Zentralmatura in der Klasse Diskussionen und Befürchtungen bezüglich der Benotung der Mathematik-Arbeiten aufgetaucht. Man fragte den Professor, ob eine Hilfestellung möglich wäre, was dieser zunächst nicht ernst genommen habe. Dann aber habe der Beschuldigte selbst die Verwendung einheitlicher Kulis angeregt, um im Nachhinein eventuell etwas streichen oder richtig ankreuzen zu können.

Als augenscheinlich war, dass die schriftlichen Arbeiten der Klasse "massiv schlecht" ausgefallen waren, sei es zu den Manipulationen gekommen. Bereits zuvor habe es Kritik an den Unterrichtsmethoden des Angeklagten gegeben, meinte die Staatsanwältin. Die Causa flog aufgrund von Gerüchten von Schülern der Parallelklasse auf.

Von der Gesamtsituation überfordert

Der Verteidiger (Andreas Rudolph) wies zurück, dass sein Mandant einen Tatplan gefasst hätte, um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken. Das Militärgymnasium werde nämlich aufgelöst (im Sommer 2018, Anm.), als pragmatisierter Lehrer hatte der 58-Jährige aber nichts zu befürchten gehabt, sondern damals sogar schon eine Zusage für ein anderes Gymnasium in der Tasche. Es sei zudem "mathematisch unrichtig", dass durch die Manipulationen weniger als die Hälfte negativ gelegen wären - bei 23 Schülern seien es nämlich neun "Nicht genügend" gewesen.

Tatsächlich habe der Pädagoge damals "im Zuge eines Blackouts, einer psychischen Überforderung der Gesamtsituation" gehandelt. Er gebe die Änderungen teilweise zu, allerdings würden acht bis neun Vorwürfe, die unter Federführung des Landesschulrates erhoben wurden, nicht stimmen. "Fehler bei der Korrektur sind noch kein Amtsmissbrauch", hielt der Anwalt fest. Und er meinte zu einer eventuell milderen Bewertung: "Was wäre denn das für ein Lehrer, der seinen Schülern nicht wohlwollend gegenüber tritt und sagt, im Zweifel für den Schüler." Aus Verteidigersicht seien hier "mathematische Raffinessen" angeklagt, erinnerte Rudolph auch an die Kritik an der Zentralmatura.

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