Land bremst Bau einer Großkellerei

Land bremst Bau einer Großkellerei
Langenlois. Anrainer setzten sich zur Wehr und fanden Schwachstellen in der Baugenehmigung

Immer wieder gibt es bei Bauvorhaben von Winzern Diskussionen um das Ortsbild in Weinbaugebieten. Zurück zum Start heiß es nun im Verfahren um die Errichtung einer Großkellerei im Grünland von Langenlois, Bezirk Krems.

Zwei gravierende Verfahrensfehler haben aus Sicht einer Bürgerinitiative das Verfahren für den Neubau einer Großkellerei scheitern lassen: Die ignorierte gewerbliche Tätigkeit des Winzers als Weinhändler und das fehlende Ortsbildgutachten.

„Es handelt sich nicht mehr nur um landwirtschaftliche, sondern um eine überwiegend gewerbliche Tätigkeit. Daher ist eine Bauführung im Grünland nicht zulässig“, argumentiert Gerhard Trimbacher, Sprecher der aus Anrainer bestehenden Bürgerinitiative. Er freut sich über den Erfolg der Einsprüche. Was die Bezirkshauptmannschaft (BH) weiter fest gestellt hat: Dass kein Ortsbildgutachten eingeholt wurde. Auch hier fühlen sich die Anrainer bestätigt, die immer wieder argumentierten, dass bis zu 14 Meter hohe Wände nicht zur klein strukturierten Verbauung in der Umgebung passen. „Beachtenswert ist aus meiner Sicht jedenfalls, dass weder die Baubehörde zweiter Instanz, nämlich der Stadtrat, noch die von uns angerufene Volksanwaltschaft von diesen offensichtlichen Verfahrensfehlern etwas bemerkt haben“, meint Trimbacher.

Entspannt

ÖVP-Bürgermeister Hubert Meisl bleibt entspannt. „Es ist wie beim Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Spiel:Zurück zum Start“, sagt er. „Eigentlich hat das Land die Ansicht eines eigenen Gutachters aufgehoben“, analysiert Meisl den Bescheid der BH. Grundsätzlich freue er sich über die Bautätigkeit prosperierender Weinbaubetriebe in der Gemeinde. Der Fortschritt solcher Verfahren hänge auch davon ab, ob und wie intensiv sich Anrainer dagegen wehren. Anderswo habe es in ähnlichen Fällen überhaupt keine Einsprüche gegeben.

Kommentare