Land kippt Pflegeregress für Behinderte

NÖ beschließt Neuregelung im Alleingang
Ab 2018 Erleichterung für alle, die in ambulanter Betreuung sind.

Der Pflegeregress, also der Zugriff auf Privatvermögen zur Deckung von Pflegekosten, wird mit Jänner 2018 bundesweit abgeschafft. Bisher gilt diese Regelung aber nur für stationäre Einrichtungen, sprich Pflege- oder Altersheime. Unklar ist bis jetzt, wie mit Betreuten in Tageseinrichtungen und ambulanter Pflege verfahren werden soll. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat diesen Umstand bei der Tagung der Landeshauptleute zur Sprache gebracht. Niederösterreich will diesbezüglich nun in Vorleistung gehen. Auf ÖVP-Initiative wird der Landtag heute die Landesregierung auffordern, den Pflegeregress generell ab Jänner im Land nicht mehr einzuheben. Kenner der gelebten Polit-Praxis wissen, dass die Abschaffung damit beschlossene Sache ist.

5000 Betroffene

In Niederösterreich sind rund 5000 Menschen von der Regelung betroffen – die Kosten für die Abschaffung würden rund 4,5 Millionen Euro betragen. Seit Oktober habe man sich beim Bund um eine entsprechende Regelung bemüht, hieß es dieser Tage aus dem Landhaus. Gegenüber dem KURIER hatte man vergangene Woche auf ein Schreiben an das zuständige Sozialministerium verwiesen, das bisher ohne Reaktion geblieben war.

Man will jedoch weiter vorstellig werden. Der Landtag erwartet von der Landesspitze auch, sich bei der Bundesregierung für eine österreichweite Regelung stark zu machen. Es sei "klarzustellen, dass die Abschaffung des Pflegregresses auch für Menschen mit intellektuellen oder physischen Beeinträchtigungen, die eine ambulante Pflege in Tagesstätten in Anspruch nehmen, gilt", heißt es im Antrag, der der Redaktion vorliegt. Darüber hinaus müsse natürlich die Finanzierung der damit in Zusammenhang stehenden Kosten sichergestellt werden.

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