Land bläst zur Jagd auf Gatter

Ab August werden keine neuen umfriedeten Eigenjagdgebiete mehr genehmigt
Gesetz macht neue Jagdgatter unmöglich. Bestehende werden schärfer kontrolliert.

Tierschützern sind sie schon lange ein Dorn im Auge: die Jagdgatter – umzäunte Waldstücke, aus denen das Wild nicht in andere Reviere wechseln kann. Vor allem die so genannten "Gatterjagden" lassen Umweltaktivisten schäumen. Auch unter Weidmännern ist die Jagd im Gatter umstritten. Befürworter der umzäunten Jagdgebiete argumentieren, in großen Gattern fände das Wild naturnahe Lebensbedingungen vor. Mitten in die Diskussion platzt nun das Land mit der Ankündigung, ab sofort keine neuen Jagdgatter mehr zu genehmigen.

Land bläst zur Jagd auf Gatter
Dr. Stephan Pernkopf: Keine Rendite-Unterschiede zwischen nachhaltiger und "normaler" Veranlagung.
"In unserer Novelle zum Jagdgesetz findet sich ein Verbot für neue umfriedete Eigenjagdgebiete", sagt der zuständige Landesrat Stephan Pernkopf. Streitereien über die Sinnhaftigkeit von Gatterjagden spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Pernkopf rechtfertigt die Entscheidung viel mehr mit der Verwendung von Steuergeld: "Auf der einen Seite bauen wir teure Grünbrücken über Eisenbahnen oder Autobahnen, um Wildkorridore wieder herzustellen. Und auf der anderen Seite kommt jemand daher – nicht nur österreichische, sondern auch ausländische Prominenz – kauft sich irgendwo 2000 Hektar und zäunt die dann ein. Das wird es in Zukunft nicht mehr spielen."

Das derzeit noch gültige Jagdgesetz erlaubt ab dem Jahr 2018 die Anmeldung neuer Jagdgatter. Mit der Novelle fällt dieser Passus, ab August werden gar keine neuen umfriedeten Eigenjagdgebiete mehr genehmigt.

Derzeit gibt es in Niederösterreich 75 Jagdgatter mit einer Gesamtgröße von rund 25.000 Hektar. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei ein radikales Verbot dieser bestehenden Gatter nicht möglich, so Pernkopf. Allerdings kündigt er verschärfte Kontrollen an. Und das Aussetzen von Schalenwild (z.B. Rehe, Hirsche, Mufflons, Wildschweine) wird künftig nur noch "zur Blutauffrischung" gestattet sein. Das Befüllen eines Jagdgatters mit Tieren zu reinen Jagdzwecken soll somit unterbunden werden.

Verwaltung

Das neue Jagdgesetz bringt auch eine Verwaltungsvereinfachung. Künftig sind behördliche "Jagdgebietsfeststellungen" nur noch vorgeschrieben, wenn sich im Revier tatsächlich etwas verändert. Das soll die Zahl der Behördenverfahren von derzeit 3300 auf rund 300 senken. Betreiber von Jagdgattern kommen nicht in den Genuss der neuen Regelung – sie müssen weiter regelmäßig kontrollieren lassen.

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