Kurzparkzone in Tulln wird neu geregelt

Parkdauer – Ab 16. April gibt es neue Regelungen für die Kurzparkzonen im Tullner Stadtgebiet: Die Parkdauer in den gebührenpflichtigen und -freien Zonen wird von 60 auf 90 Minuten erhöht. Die Kurzparkzone endet am Samstag um 12 Uhr.

Es gibt drei Zonen: Auf den verkehrsberuhigten Flächen am Hauptplatz, in der Rudolfstraße und der Wienerstraße ab der Nibelungengasse ist das Halten für 10 Minuten erlaubt. Das Parken ist verboten.

Auf den gebührenpflichtigen Kurzparkflächen nahe dem Hauptplatz ist die maximale Parkdauer ab 16. April mit 90 Minuten fixiert.

Rund um die Schulen und bei der Außenstelle der BH in der Kerschbaumergasse gibt es ab 16. April 90-minütige gebührenfreie Zonen.

Die Kurzparkzonen gelten: Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr sowie am Sa. von 8 bis 12 Uhr. Der Tarif von einem Euro pro Stunde bleibt.

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