Kunstfehler-Prozess: Vater darf die Kosten steuerlich absetzen

Teilerfolg: Franz Zach mit Tochter Susanne
Tochter ist nach Spitalsaufenthalt behindert. Urteil kann richtungsweisend sein.

Bald 15 Jahre lang liefert sich der niederösterreichische Zahnarzt Franz Zach einen aufreibenden Prozess mit der Steirischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGES). Es geht um einen vermutlichen ärztlichen Kunstfehler, der seine Tochter zur Schwerstbehinderten werden ließ. An einer Nebenfront gelang Zach, und seiner Tochter Susanne beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun ein erster Erfolg. Das Gericht gab einer Revision des Zahnarztes, der in Steinakirchen/Forst (Bezirk Scheibbs) seine Ordination betreibt, statt. Demnach sind teure Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten steuerlich absetzbar sind.

Zach und sein Anwalt Martin Brandstetter sind sich sicher, dass der VwGH-Entscheid eine Lawine in Gang setzen werde. "Wahrscheinlich gibt es viele ähnliche Fälle."

Die heute 31-jährige Susanne Zach musste sich 1999 einer Aorta-Operation am Herzen unterziehen. Eine Infektion, eine gerichtlich umstrittene medikamentöse Überdosierung und ein Riss im eingesetzten Aorta-Stück stürzten sie in ein 136 Tage dauerndes Koma. Eine Hirnmassenblutung hinterließ dauerhafte schwere Schäden. Seit 2003 prozessiert der Vater mit der KAGES. Deren Vergleichsangebot mit 400.000 Euro hat er als viel zu niedrig ausgeschlagen.

Finanz-Bescheid

Abseits des 2014 vom Oberlandesgericht Graz wieder zum Landesgericht zum Neustart geschickten Prozesses ergab sich für Zach ein Nebengefecht mit der Finanz. Sein Ansuchen für das Jahr 2012 beim örtlichen Finanzamt, rund 16.660 Euro als Kosten für die anwaltliche Vertretung seiner Tochter im Arzthaftungsprozess steuerlich anerkannt zu bekommen, wurde abgewiesen.

"Ich habe mich auf das deutsche Vorbild berufen, wo solche Belastungen anerkannt werden. Auch das Bundesfinanzgericht (BFG) hat aber ein negatives Urteil gefällt. Dagegen habe ich Revision eingelegt und recht bekommen", schildert Zach. Hätte das BFG positiv entschieden, wäre dieser Fall eine Einzelentscheidung geblieben. Für Zach selbst geht es um 80.000 Euro Prozesskosten für die Jahre 2012, 2013 und 2014, die er aufgrund des Urteils (Ro2016/13/0026-4) absetzen kann. Die VwGH-Richter gaben im Urteil verkürzt Zachs Revision-Argument recht, dass der Prozess "existenziell wichtige Bereiche des Lebens" der Tochter sowie deren Zukunft betreffen. Die notwendige Prozessführung könne damit auch "beim Unterhaltberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen".

Kosten

Das kann der Vater nur bestätigen. Der Prozessmarathon mit der KAGES habe seit 2003 200.000 Euro gekostet. Steuerliche Ansprüche für die Zeit vor 2012 sind verjährt. Den Streit könne er sich leisten, weil er in der Praxis bis "zum Umfallen" arbeite. "Aber das geht alles sehr auf die Substanz".

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