Klage wegen unterlassener Hilfeleistung: Arzt soll trotz Notfall nicht gekommen sein

Symbolbild
Dem Vorfall soll ein langjähriger Streit vorausgegangen sein.

Rosa Kastners 93-Jähriger Mann soll am 7. September, einem Donnerstag, plötzlich bewusstlos auf der Terrasse ihres Hauses in Neusiedl/Zaya (Bezirk Gänserndorf) gelegen sein. Umgehend verständigte die Pensionistin ihren Hausarzt. Doch von dessen Assistentin soll sie, nach einer kurzen Rücksprache, ausgerichtet bekommen haben, dass der Arzt nicht zu ihnen komme – weil die Kastners bereits sechs Mal in kürzester Zeit angerufen und es sich im Endeffekt nie um einen Notfall gehandelt habe.

Schlussendlich kam der Notarzt und versorgte den 93-Jährigen, berichtete die NÖN. Gerald Kastner, der Sohn, ist pensionierter Polizist und meint: "Wenn ein Notfall ist, dann muss der Arzt alles stehen und liegen lassen und hinfahren." Kastner hat daher eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gemacht. Der Arzt, Avni Sadrija, möchte sich zu den Ereignissen nicht äußern. Er ist ob der Vorwürfe aber geschockt und nennt sie "einen Blödsinn". Wegen Rufschädigung überlegt nun er wiederum eine Klage.

"Nichts Absolutes"

Dem Vorfall soll ein mittlerweile eineinhalbjähriger Streit vorangehen. Die Polizei prüft derzeit Zeugenaussagen – die Nachbarin war etwa beim Vorfall dabei – und übergibt die Ergebnisse dann der Justiz, die über das weitere Verfahren entscheidet.

Die Ärztekammer wurde noch nicht kontaktiert: "Prinzipiell ist ein Notfall nichts Absolutes. Wenn ein Arzt etwa gerade in der Ordination ist, muss er abwägen, ob er zu weit weg, die Ordination zu voll ist etc.", sagt Birgit Jung. Und weiter: "Je nachdem fährt er dann selbst oder verständigt den Notarzt. Er ist nicht verpflichtet, alles stehen und liegen zu lassen. Die Begründung, nicht zu kommen, weil es schon Anrufe zuvor gab, zieht aber nicht", sagt Birgit Jung.

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