"Kettenkühe" gerettet

"Kettenkühe" gerettet
Besitzer erlaubt, vier Stiere und eine Kuh auf Gut Aiderbichl zu bringen.

Der Schlachter hat die Tötung der Kühe, die unter desaströsen Bedingungen auf einem Bauernhof im Bezirks Waidhofen/Thaya gehalten wurden, verweigert. Er ermöglichte einen Knalleffekt in der Affäre: Dem Verein gegen Tierfabriken gelang es nun, für die fünf befreiten Rinder einen Platz auf dem Gnadenhof "Gut Aiderbichl" zu finden.

"Das war nur durch das enorme Engagement der Waldviertler Tierschützer möglich", lobt Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken.

Wie berichtet, hat der Amtsarzt von Waidhofen/Thaya am Osterwochenende angeordnet, sieben Rinder von ihrem Schicksal zu erlösen. Zwei der sieben betroffenen Rinder sollten zu einem anderen Hof kommen. Fünf von ihnen hätten aber mit seinem Einverständnis geschlachtet werden können. Doch die Entscheidung des Schlachters änderte alles. "Damit habe ich nicht gerechnet. Vielleicht war der öffentliche Druck zu groß", sagt Völkl, dem so etwas noch nicht passiert ist. Immerhin hatten die Tierschützer eine Spontandemonstration veranstaltet.

Ein Bauer hatte die Tiere, wie berichtet, mit Ketten so eng angebunden, dass einigen die Glieder in den Nacken eingewachsen waren. Dadurch wurden Wunden und Entzündungen verursacht. Viele hatten zu wenig Platz oder kaum Licht.

Aufgedeckt

Eine Tierschützerin aus der Region, die Hinweise aus der Bevölkerung erhalten hatte (siehe Zusatzbericht) hat den Fall aufgedeckt und die Maßnahmen der Behörde ins Rollen gebracht. Sie weiß allerdings nicht, ob ihr Verhalten für sie Konsequenzen haben wird. Denn das Eindringen in Ställe ist seit einer Gesetzesänderung verboten. So ist es möglich, dass die Frau bestraft wird. Obwohl ihr Einsatz das dringend nötige Handeln der Behörde erst möglich gemacht hat.

Der zweite Fall von Tierquälerei auf einem Bauernhof im Waldviertel innerhalb einer Woche hat die Aufmerksamkeit erneut auf die Problematik rund um den Tierschutz in der Landwirtschaft gelenkt. Eine Problematik ist – nicht nur aus Sicht des Vereins – dass Bauernhöfe im Regelfall sehr selten kontrolliert werden. Die aktuelle Regelung ermöglicht Zeitspannen von Jahrzehnten zwischen behördlichen Überprüfungen. Einzige Ausnahme ist, wenn es eine Anzeige gibt, die den Amtstierarzt zum Handeln veranlasst.

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