Kein Zettelkrieg vor Biber-Abschuss

Ist der Hochwasserschutz bedroht, wird künftig kurzer Prozess gemacht
Rund 4000 Tiere in Niederösterreich, Schäden nehmen zu. Land vereinfacht die Bejagung der Nager.

Ob der letzte Biber in Niederösterreich 1863 oder erst vier Jahre später erlegt wurde, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Dass es heuer wieder einen offiziell genehmigten Biber-Abschuss geben könnte, gilt als recht wahrscheinlich. Das Land vereinfacht jetzt die Bejagung der mancherorts lästigen Nager.

"Verordnung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber" nennt sich das Schriftstück, das die Landesregierung nächste Woche absegnet. Es vereinfacht Eingriffe in die Biber-Population mit derzeit aktuell rund 4000 Tiere in Niederösterreich.

Von 1. September bis 31. März wird es künftig erlaubt sein, Biberdämme zu entfernen und die Nager mit Fallen zu fangen oder direkt zu töten. Vorausgesetzt sie sind ein Sicherheitsrisiko oder gefährden andere wild lebende Tiere. "Die Biberpopulation und die von ihr verursachten Schäden werden mehr", begründet Umweltlandesrat Stephan Pernkopf (ÖVP) die Maßnahme. Die Zahl der Tiere sei im Steigen, obwohl schon bisher jährlich bis zu 150 Biber gefangen wurden. Jetzt soll die Zahl auf eine "verträgliche Populationsgröße stabilisiert" werden, wie Pernkopf es ausdrückte.

Im Kern handelt es sich bei der Biber-Verordnung um eine Verwaltunsgvereinfachung. Bisher wurden Eingriffe in den Lebensraum der geschützten Tiere per Einzelbescheid genehmigt. Einem Antrag mussten Lokalaugenschein und Gutachten folgen. Künftig entscheiden die Abteilung Wasserbau des Landes oder Bezirksforstinspektoren direkt über Maßnahmen. Jäger und Tierärzte dürfen die Biber töten.

Flutschutz

Zur Anwendung kommt die neue Verordnung, wenn Hochwasserschutz, Kläranlagen oder andere öffentliche Einrichtungen – "etwa Schulen oder Kindergärten" – durch Biberbauten gefährdet sind. "Wenn man, wie ich, selbst im Hochwassereinsatz war und gesehen hat, wie die Kameraden der Feuerwehr Dämme verteidigt haben, dann hat man die moralische Verpflichtung zu solchen Schutzmaßnahmen", sagt Pernkopf. Er verweist auf den Kostenfaktor der von Bibern durchlöcherten Dämme oder unterminierten Radwegen und gefällten Bäumen. Auch andere Arten seien durch Biber gefährdet, etwa bei Fischaufstiegshilfen.

Kein Zettelkrieg vor Biber-Abschuss
Pernkopf; Honorarfrei!
"Niemand will die Biber ausrotten", betont Pernkopf. "Der Schutz des Menschen muss aber immer an erster Stelle stehen." Dass Biber mit der Verordnung wieder zu "jagdbarem Wild" würden, sei Unsinn.

Die Regelung soll für fünf Jahre außerhalb der Schonzeit der Biber und im gesamten Bundesland mit Ausnahme des Alpenraumes, der Schutzgebiete und Nationalparks gelten.

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