"Kein Verfahren soll zu lange dauern"

Weniger Bürokratie wird in NÖ angestrebt
Landesgesetze in NÖ werden entrümpelt. Ziel ist eine transparente Verwaltung.

80 Bestimmung in 24 Landesgesetzen sollen am 14. Dezember im nö. Landtag geändert oder aufgehoben werden. Ziel ist die Beseitigung von Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht notwendig erwiesen haben. Bis jetzt ist etwa laut Weinbaugesetz eine Bewilligung notwendig, wenn die Weinbauern für Versuchszwecke auspflanzen. In Zukunft gibt es für den Winzer nur noch eine Anzeigepflicht.

Mit der Entrümpelung setzt das Land einen weiteren Schritt bei der Deregulierung. Man wolle eine bürgerfreundlichen und transparente Verwaltung und Gesetzgebung, erklärt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leiter ( ÖVP). "Dazu zählt der Abbau bürokratischer Hürden." Weitere Projekte:

Ausbau E-Government

"Künftig wird es in bestimmten Verfahren nicht mehr notwendig sein, erforderliche Urkunden selbst vorzulegen, wenn diese von der Behörde über eine elektronisches Register abgerufen werden können", sagt die Landeshauptfrau. Das gilt zum Beispiel für Bauverfahren: Die Behörde nimmt die Abfrage im Grundbuch vor. Die Vorlage eines Grundbuchauszugs entfällt somit. Oder: Die Ämter können bei Anträgen auf Mindestsicherung oder Sozialhilfe elektronisch Staatsbürgerschaftsnachweise oder Meldedaten abfragen. Schon jetzt können Wirtschafts- und Tourismusförderungen online über die Landeshomepage beantragt werden.

Reduktion von Verfahren

Es soll weniger Verfahren geben, damit sollen auch die Verwaltungskosten sinken. Als Vorbild dient die Gewerbeordnung. Für gewisse Betriebsanlagen gibt es bereits jetzt eine Genehmigungsfreistellung. Die Zahl der Verfahren konnte um 20 Prozent gesenkt werden. "Beispielsweise kann in Zukunft – natürlich unter Beachtung von Sicherheitsaspekten – auf die vorherige Genehmigung bestimmter Erzeugungsanlagen verzichtet werden", sagt ÖVP Klubobmann Klaus Schneeberger.

Ombudsstelle

Für Wirtschaftstreibende wurde eine Hotline zu Betriebsanlagen eingerichtet. Unternehmer können sich an sie wenden, wenn Verfahren länger als drei Monate dauern – das gilt ab Vorliegen aller Unterlagen. Sie ist unter 02742/9005-13549 zu erreichen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner: "Es geht darum, dass kein Verfahren zu lange dauern soll."

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