Justizanstalt Stein: Handy- und Drogendeals hinter Gittern

Justizbeamte konnten einen Versuch unterbinden
Beamte lagen auf der Lauer und fassten einen Mann, der beim Schmuggelversuch von außen half.

Ausgerechnet die Küche, in der das Essen für Justizbeamte zubereitet wird, war Drehscheibe für den Schmuggel verbotener Gegenstände in die Justizanstalt Stein in Niederösterreich – oder sollte es zumindest werden. Am Sonntag legten sich Beamte nach einem Tipp auf die Lauer und machten den Gefangenen einen Strich durch die Rechnung. Ein manipuliertes Fenstergitter, durch das Handys und Drogenpakete, aber auch USB-Sticks für verbotenen Internetzugang ins Haus gelangen konnten, ist wieder fixiert. Ein Helfer wurde gefasst.

Hinweis

Das Justizministerium bestätigt die dem KURIER vorliegenden Informationen. Demnach gab es einen Hinweis an die Generaldirektion für den Strafvollzug, dass es am vergangenen Wochenende zu dem Schmuggelversuch kommen soll. Beamte der Justizanstalt Stein und einer speziellen Aufsichtseinheit der Direktion haben sich daraufhin auf die Lauer gelegt.

Am Sonntag konnten sie tatsächlich einen Mann beobachten, der verschiedene Pakete an einer Schnur befestigte, die Gefangene zu ihm heruntergelassen hatten.

Anscheinend hatten Insassen einen Weg gefunden, das eigentlich fixe Fenstergitter so weit zu bewegen, dass sie eine Leine an der Außenwand über zwei Stockwerke zum Boden führen konnten. Hier hat ein Helfer die – vermutlich bestellten – Gegenstände befestigt. In diesem Augenblick schlugen die Beamten zu und fassten den Helfer. Ob es sich um einen ersten Versuch handelt, oder ob dieser "Import" schon länger lief, muss erst mit zahlreichen Befragungen geklärt werden.

In Folge wurden alle relevanten Räume durchsucht. Dabei fand man auch die "Hilfsmittel" für die Aktion: eine mehrere Meter lange Schnur samt daran befestigtem Karabiner.

Insider vermuten, dass einige der ungefähr 15 Gefangenen, die sich an diesem Arbeitsplatz befinden, versuchten, den diensthabenden Beamten abzulenken und die Gegenstände in den Raum zu holen.

Vollzugs-Generaldirektor Erich Mayer lobt alle an der Aktion beteiligten Beamten. Für ihn ist sie ein weiterer Erfolg im Bemühen, "rasch und zielgerichtet den Schmuggel in die Anstalt zu bekämpfen".

Für Personalvertreter Roman Söllner von der FPÖ-nahen Fraktion "AUF" zeigt der Vorfall wieder einmal die Auswirkungen des Personalmangels: "Wenn der Sicherheitsbeauftragte der Anstalt nur drei Tage im Monat für seine eigentliche Aufgabe zu Verfügung steht, weil er ständig andere Dienste machen muss, dann stimmt etwas nicht. Mir fällt auf, dass sich solche Vorfälle zuletzt häufen." Es sei ebenein Problem, wenn oft ein einzelner Beamter auf eine größere Gruppe von Gefangenen an deren Arbeitsplatz achten muss.

Entlassungen

Justizanstalt Stein: Handy- und Drogendeals hinter Gittern
Österreichs Gefängnisse sind trotz diverser Haftentlastungspakete ausgelastet, manche sogar zu mehr als hundert Prozent (z. B. Eisenstadt mit 116, Suben und Garsten mit 104 Prozent). Die Zahl der vorzeitigen bedingten Entlassungen bleibt nämlich konstant auf relativ niedrigem Niveau: 41 Prozent kommen vor Verbüßung von zwei Drittel der Strafe frei, wobei 19 Prozent schon nach der Halbstrafe gehen dürfen. 59 Prozent müssen ihre Strafe (fast) zur Gänze absitzen. Das ergibt sich aus der Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von Albert Steinhauser (Grüne) über die Häftlingszahlen im Jahr 2015.

Der Oberlandesgerichtssprengel (OLG) Wien ist mit nur 8,6 Prozent zur Halbstrafe Entlassenen nach wie vor am strengsten, gefolgt von Linz (10,8 Prozent), während in Innsbruck nur noch jeder Zweite mehr als die halbe Strafe absitzen muss.

Die Zahl der Verurteilten, die ihre Strafe im elektronischen Hausarrest verbüßt haben, ist mit 277 gegenüber 261 im Jahr 2014 kaum angestiegen.
Laut Walter Hammerschick, Geschäftsführer des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, hat das Haftentlastungspaket „keine anhaltende Wirkung.“ Bei der Entlassung zur Halbstrafe habe es „überhaupt nicht gegriffen“. Die Verurteilten seien sogar länger in Haft und würden oft erst kurz vor dem Strafende bedingt entlassen. Es stehe im Raum, dass das mit dem hohen Ausländeranteil der Verurteilten zusammenhänge: „Das heißt natürlich nicht, dass Fremde nicht bedingt entlassen werden können. Aber für die Richter ist zum Beispiel immer wieder offen, wohin die Leute nach der Entlassung aus der Haft gehen.“

Von der EU-Kommission gibt es Empfehlungen, internationale Kooperationen in diesem Bereich zu fördern. Wenn der entlassene Häftling in ein anderes EU-Land (zurück-)geht, sollten dort Maßnahmen der in Österreich verfügten Bewährungshilfe umgesetzt bzw. überprüft werden können. Das ist laut Hammerschick aber derzeit noch „totes Recht“, es mangle an Strukturen.

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