Integrationsdatenbank: Der gläserne Flüchtling
Nach dem Abebben der großen Flüchtlingswelle 2015 war vor allem kritisiert worden, dass die Daten der meisten ankommenden Flüchtlinge überhaupt nicht erfasst wurden. Nach Beratungen aller zuständigen Länderreferenten dürfte das Pendel nun in die andere Richtung ausschlagen. In einer neu geschaffenen " Integrationsdatenbank" werden umfangreiche Daten aller Asylwerber, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und auch aller Asylberechtigten erfasst. Der KURIER konnte einen ersten Blick auf die Datenbank werfen.
Neben Personendaten werden auch der genaue Ablauf des bisherigen Asylverfahrens sowie der Status der Grundversorgung dokumentiert. Abgeschlossene Integrationserklärungen, Werte- und Orientierungskurse, AMS-Schulungen und Deutschkurse werden erfasst. Abrufbar sind das aktuelle Quartier, Sprachkenntnisse und auch, ob die Person bereits Versicherungszeiten erworben hat. Der Umstand, dass auch etwaige Krankheiten gelistet sind, unterstreicht, dass mit hochsensiblen Daten operiert wird.
Getestet wird die Datenbank in Niederösterreich, wo im heurigen Jahr bisher rund 21.000 Asylanträge gestellt wurden. Zum Vergleich: 2015 waren es rund 90.000 Anträge. Ab Jänner werden jene nö. Bezirksbehörden Zugriff auf die Datenbank haben, die für Asyl, Grundversorgung und Mindestsicherung zuständig sind. Vergeben würden die Zugriffsberechtigungen vom Innenministerium, heißt es aus der nö. Landesregierung. Im Bedarfsfall sei auch die Polizei ermächtigt, die Daten zu nutzen.
Sanktionen
Mit Hilfe der gebündelten Informationen sollen die Integrationsbemühungen von Zuwanderern kontrolliert werden. "Wir unterstützen etwa den Spracherwerb deshalb, um Flüchtlingen die Chance zu geben, sich voll zu integrieren", erklärt der zuständige nö. Landesrat Karl Wilfing (ÖVP). "Mit der Integrationsdatenbank wird es einfacher möglich sein, Konsequenzen zu setzen, falls sich herausstellt, dass sich jemand integrationsunwillig verhält."
Das bedeutet: Wird die Integrationserklärung nicht eingehalten (werden also keine Werte- oder Deutschkurse absolviert), bekommen Flüchtlinge oder Asylberechtigte weniger Geld. Auf Grundlage von Grundversorgungs- und Mindestsicherungsgesetz sind Leistungskürzungen von bis zu 50 Prozent möglich. Wilfing: "Klar ist: unser Wertesystem und die Sprachkenntnis sind wesentlicher Teil einer aktiven Integrationsbemühung."
Weiterer Schwerpunkt ist die Extremismus-Prävention. Die Länder stünden hier in permanentem Austausch. Die Referenten forderten den Bund auf, ebenfalls Maßnahmen zu setzen.
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