Hundegesetz ohne Biss und Akzeptanz

Hundegesetz ohne Biss und Akzeptanz
Vor allem bei den gefährlichen Rassen sparen sich erschreckend viele Hundehalter Anmeldung und damit Kosten.

Seit eineinhalb Jahren ist in NÖ für Hunde mit "erhöhtem Gefährdungspotenzial" ein Hundeführerschein vorgeschrieben. Doch viele sparen sich diesen Sachkunde-Nachweis und die damit verbundenen Kosten. "Von den 90 meldepflichtigen Hunden hat die Hälfte keinen Hundeführerschein", sagt "Hundebeauftragter" Wolfgang Strasser vom Stadtamt St. Pölten. Ein Drittel jener, die eine rote Hundemarke als Kennzeichnung ihrer "gefährlichen Tiere" benötigen, haben diese noch nicht abgeholt. "Wir werden jetzt mit Strafen anfahren", droht Strasser. Im schlimmsten Fall könne man ein Hundehalteverbot aussprechen. Doch eine Maßnahme "ohne Biss", wie ein aktuelles Beispiel zeigt: "Gegen ein Herrl wurde ein Hundehalteverbot ausgesprochen und dann hat die Frau den Hund übernommen - somit beginnt alles wieder von vorne", sagt Strasser. Er sieht Defizite: "Das ganze Gesetz ist eine Augenauswischerei mit vielen Graubereichen."

Schwarze Schafe

"Insgesamt dürfte ein Drittel der Hunde nicht gemeldet sein. Und wir vermuten, dass gefährliche Rassen darunter sind", sagt "Hundeexpertin" Ulla Freilinger vom Mödlinger Umweltamt.

Den "schwarzen Schafen" unter den Hundehaltern auf die Spur zu kommen, ist schwierig: "Wir können nur Hinweisen nachgehen." Generell ist auffällig, dass die Anzahl der gemeldeten Tiere in Mödling seit Inkrafttreten des Hundegesetzes gesunken ist. Von fast 950 auf aktuell 750. Freilinger: "Bei uns ist die Abgabe mit 60 Euro für einen Normalhund und 100 Euro für eine gefährliche Rasse relativ teuer. Deshalb dürften etliche anderswo angemeldet worden sein. Es gehört eine einheitliche Regelung her. In Niederösterreich muss man zehn Stunden nachweisen, in Oberösterreich vier und in Vorarlberg gar nichts."
Von den bekannten "Kampfhunden" wurden nur zwei nicht ordnungsgemäß angemeldet. Nach je 200 Euro Strafe haben das die Besitzer rasch nachgeholt. Generell dürfte gelten: "Das Problem ist nicht vor, sondern hinter der Leine", so Bürgermeister Hans Stefan Hintner.

Gesetz: Erhöhtes Gefahrenpotenzial
Nach Vorfällen mit "gefährlichen" Hunden trat im Jänner 2010 das neue Hundehaltegesetz in NÖ in Kraft. Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu haben demnach ein "erhöhtes Gefährdungspotential" und benötigen den Sachkundenachweis. Ausgenommen sind jene Hunde, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes älter als acht Jahre waren.

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