Harte Urlaubsheimkehr: Straf-Ausstieg im Zug

Harte Urlaubsheimkehr: Straf-Ausstieg im Zug
Endstation Pressbaum hieß es für eine 61-Jährige aus St. Pölten, die kein Ticket hatte und die Ersatzstrafe verweigerte.

Ich dachte mir, Gott sei Dank bin ich im Zug und jetzt nix wie heim." Susanne Huslisti wähnte sich nach einem zweiwöchigen Golfurlaub in Spanien schon fast im heimatlichen St. Pölten, als sie am 2. März um 23.50 Uhr am Westbahnhof im letzten Nachtzug Platz nahm. Gut, es war kein "Railjet"-Flitzer, sondern ein "Rex"-Bummler, aber dem maß die müde Heimkehrerin keine besondere Bedeutung bei. Hätte sie aber tun sollen, denn die vermeintlich kurze Reise mündete nach Ansicht der 61-Jährigen in "einer Ungeheuerlichkeit, wie sie mir in meinem langen Leben noch nicht passiert ist".

Als der Zugbegleiter erschien, wollte die Passagierin ein Ticket kaufen. Was sie nicht wusste: Im Gegensatz zu Schnellzügen, mit denen sie "alle ein, zwei Wochen einmal" fährt, gibt es in Nahverkehrsgarnituren keinen Fahrscheinverkauf. "Auf meine Frage, was die Fahrt kostet, sagte der Schaffner 65 Euro. Ich hab zwei Mal nachgefragt, weil ich dachte, das ist ein Irrtum. Schließlich kostet die normale Fahrt mit einer Vorteilscard, wie ich sie habe, 6,20 Euro."

Menschenleere Station

Es blieb beim Hochpreis. Huslisti: "Der Schaffner hat mich aufgeklärt, dass ich ohne Ticket Strafe zahlen muss, ich hab mich geweigert und er hat auf meine Frage nach einer Alternative gesagt: ‚Keine, Sie können aussteigen‘". Was die offiziell als Schwarzfahrerin eingestufte Dame auch tat: Um 0.14 Uhr in Pressbaum. "Der Schaffner hat mir emotionslos-genüsslich zugeschaut, wie ich mich mit meinen schweren Koffern abgemüht habe."

In der menschenleeren Station war Huslisti in einer Baustelle gelandet. 20 Minuten brauchte sie, um ihr Gepäck einzeln zur Hauptstraße hinunterzutragen. Dann versuchte sie, per Handy Hilfe aufzutreiben. Zum Glück erreichte sie eine Freundin, die sie im Auto abholte.

Ein Beschwerde-eMail an die ÖBB folgte. Huslisti: "Ich frage mich, ist so etwas wirklich notwendig? Sollte nicht in so einem Fall Menschlichkeit vor Vorschriften gehen?"

Geht nicht, erklärt ÖBB-Sprecher Christopher Seif. "Der Zugbegleiter hat keinen Handlungsspielraum. Unwissenheit des Fahrgasts schützt – wie im Straßenverkehr auch – nicht vor Strafe. Wenn ich die Ersatzzahlung verweigere, beraube ich mich auch des Transportrechts." Solche Vorkommnisse seien "Einzelfälle".

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