Guntramsdorf: 1,3 Mio. Euro Steuernachzahlung

Guntramsdorf muss 1,3 Mio. Euro an Steuern nachzahlen.
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts. Niederösterreichische Marktgemeinde wird Schadenersatzansprüche geltend machen.

Die Marktgemeinde Guntramsdorf (Bezirk Mödling) muss aus einem Finanzierungs- und Umschuldungsmodell 1,3 Mio. Euro an Steuern nachzahlen. Diese Entscheidung hat nach Angaben des Rathauses vom Freitag das Bundesfinanzgericht getroffen. Die Gemeinde teilte zudem mit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Um ein vom Wiener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen WT 80 entwickeltes Finanzierungs- und Umschuldungsmodell für Gemeinden gebe es seit 2014 offene steuerrechtliche Fragen, hieß es in einer Aussendung am Freitag. Nun habe das Bundesfinanzgericht am Beispiel von Guntramsdorf entschieden.

WT 80 hatte "vermeintliche Steuervorteile der Anleihe angepriesen"

WT 80, als Entwickler der Gemeindeanleihe, hatte der Aussendung zufolge "der Marktgemeinde Guntramsdorf die vermeintliche Grunderwerbsteuerbefreiung als besonderen Vorteil der Anleihe zur Umschuldung und Finanzierung von Infrastrukturprojekten empfohlen und angepriesen". Der erwartete Steuervorteil sei maßgeblich dafür gewesen, "dass der Guntramsdorfer Gemeinderat im Jahr 2014 mit großer Mehrheit und Stimmen aller politischen Parteien der Begebung der ersten Gemeindeanleihe in Österreich als Alternative zu einer Kreditfinanzierung zugestimmt hat. Auch das Land NÖ gab damals nach Überprüfung des Modells grünes Licht für diese Art der Finanzierung".

Gericht entschied Anfang Oktober

Die Frage der Grunderwerbsteuerpflicht sei in den vergangenen drei Jahren bis zum Bundesfinanzgericht gegangen. "Anfang Oktober 2017 hat dieses Gericht entschieden, dass im Zusammenhang mit der Besicherung der Gemeinde-Anleihe durch Gemeinde-Immobilien - trotz anderer Bewerbung und Bewertung des Modells durch die WT 80-Gruppe und deren Gutachter - Grunderwerbsteuerpflicht für die Marktgemeinde Guntramsdorf und eine gemeindeeigene Gesellschaft besteht. Die Gemeinde bzw. eine ihrer Betriebsgesellschaften muss daher eine Steuernachzahlung in der Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro leisten", so das Rathaus am Freitag.

Ortschef: Summe könne "sofort beglichen werden"

Die Summe sei von der Gemeinde "in Vorsorge und weiser Voraussicht", wie Bürgermeister Robert Weber (SPÖ) betonte, frühzeitig aus den Einnahmen der Gemeindeanleihe zurückgestellt worden. Sie könne daher "sofort beglichen werden".

Der Aussendung zufolge waren Guntramsdorf 2014 aus dem auf 30 Jahre angelegten Anleihegeschäft etwa 30 Mio. Euro an Finanzmitteln zugeflossen, die zur Auflösung von langfristigen Verbindlichkeiten verwendet wurden. Die heutige Gemeindevertretung sehe mit der nun gerichtlich festgehaltenen Grunderwerbsteuerpflicht "einen weiteren Hinweis auf eine mögliche Falschberatung des damaligen Guntramsdorfer Gemeinderates bzw. der gemeindeeigenen Betriebsgesellschaft durch die WT 80-Gruppe".

Feststellungsklage gegen WT 80-Gruppe

"Wir haben die gesamte Grunderwerbsteuer aus diesem Geschäft sowie die angefallenen Verfahrenskosten bei der WT 80-Gruppe als Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend gemacht", betonte Bürgermeister Weber am Freitag. Er habe dazu bereits im Juni vorsorglich eine Feststellungsklage gegen die WT 80- Gruppe einbringen lassen, die sicherstellen soll, "dass allfällige Schadenersatzpflichten der WT 80-Gruppe und ihrer Berater trotz der langen Verfahrensdauer nicht verjähren". Das Verfahren beim Handelsgericht Wien laufe, werde aber erst im kommenden Jahr, nach Zeugeneinvernahmen, weiterverhandelt werden.

Weber ist seit 2015 im Amt. Er wies am Freitag darauf hin, dass er seither, "auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, alle offenen Fragen rund um das Zustandekommen der Gemeindeanleihe klären" lasse. "Wir werden unsere Schadenersatzansprüche mit aller Kraft geltend machen." Der Marktgemeinde dürfe aus Beraterfehlern kein finanzieller Schaden entstehen.

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